Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SUVOX GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Königstraße 11, 58300 Wetter
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 12043
EUID
DER2602.HRB12043
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
100 IN 126/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Suayip Gündüz
Adresse
Hünnebeckerstr. 7, 58300 Wetter
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme im schriftlichen Verfahren
26.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
An- & Verkauf, Im- & Export, Großhandelstätigkeiten, E-Commerce Tätigkeiten; Handel in folgenden Produktbereichen: - Elektronikzubehör - Bürobedarf & Schreibwaren - Haushaltswaren, Küchenartikel, Gartenwaren - Tierwaren - Innen- und Außenmöbel - Baumarkt - Gewerbe- und Industriewaren - Drogerieartikel - Sanitätswaren - Lebenmittel, Bio-Lebensmittel - Bekleidung, Schuhe und Accessiores für Babys, Frauen und Männer - Spielwaren - Sport- und Freizeitartikel - Autoteile und Zubehör. Betreuung und Optimierung anderere Firmen die bei digitalen Marktplätzen tätig sind, jedoch ohne rechtliche Beratung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUVOX GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hagen hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26.03.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung der Verwalterin, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse Stellung zu nehmen. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden. Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 27.704,99 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 219,33 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 126/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter 12043 eingetragenen SUVOX GmbH, Königstr. 11, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Suayip Gündüz, Hünnebeckerstr. 7, 58300 Wetter
wird der Schluss…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 126/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter 12043 eingetragenen SUVOX GmbH, Königstr. 11, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Suayip Gündüz, Hünnebeckerstr. 7, 58300 Wetter
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
26.03.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
100 IN 126/22
Amtsgericht Hagen, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 126/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter 12043 eingetragenen SUVOX GmbH, Königstr. 11, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Suayip Gündüz, Hünnebeckerstr. 7, 58300 Wetter
sind die Vergütu…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 126/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter 12043 eingetragenen SUVOX GmbH, Königstr. 11, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Suayip Gündüz, Hünnebeckerstr. 7, 58300 Wetter
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 eingesehen werden.
100 IN 126/22
Amtsgericht Hagen, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 126/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter 12043 eingetragenen SUVOX GmbH, Königstr. 11, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Suayip Gündüz, Hünnebeckerstr. 7, 58300 Wetter
hat das Gericht …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 126/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter 12043 eingetragenen SUVOX GmbH, Königstr. 11, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Suayip Gündüz, Hünnebeckerstr. 7, 58300 Wetter
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 27.704,99 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 219,33 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
100 IN 126/22
Amtsgericht Hagen, 23.01.2026
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