Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Luigsmühle UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
An Luigsmühle 7, 59457 Werl
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 13237
EUID
DER1901.HRB13237
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 139/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Tanja Kreimer
Adresse
Hauptstraße 8, 58313 Herdecke
Termine & Fristen
Antrag
14.05.2025
Eröffnung
16.07.2025 , 15:12 Uhr
Berichtigung
18.07.2025
Berichtigung
07.08.2025
Forderungsanmeldefrist
28.08.2025
Einsichtnahme
11.09.2025
Berichtstermin
09.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Restaurants mit Ausschank alkoholischer Getränke
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Arnsberg hat am 16.07.2025 um 15:12 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Luigsmühle UG eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 14.05.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zur Insolvenzverwalterin wurde Tanja Kreimer ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 28.08.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.10.2025. Die Unterlagen zur Einsicht werden ab dem 11.09.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg niedergelegt. Der Beschluss vom 16.07.2025 wurde durch Beschlüsse vom 18.07.2025 und 07.08.2025 wegen offenerbarer Unrichtigkeit berichtigt, um die korrekte Registerzuteilung (Amtsgericht Arnsberg statt Werl) und die vollständige Bezeichnung der Schuldnerin (Luigsmühle UG (haftungsbeschränkt)) sicherzustellen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 139/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Werl unter HRB 13237 eingetragenen Luigsmühle UG, An Luigsmühle 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Klutschka, An Luigsmühle 7, 59457 Werl
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Über…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 139/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Werl unter HRB 13237 eingetragenen Luigsmühle UG, An Luigsmühle 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Klutschka, An Luigsmühle 7, 59457 Werl
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.07.2025, um 15:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Tanja Kreimer, Hauptstraße 8, 58313 Herdecke.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 11.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
52 IN 139/25
Arnsberg, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 139/25
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13237 eingetragenen Luigsmühle UG, An Luigsmühle 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Klutschka, An Luigsmühle 7, 59457 Werl
wird der Beschluss vom 16.07.2025 gemäß § 4 InsO i. V…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 139/25
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13237 eingetragenen Luigsmühle UG, An Luigsmühle 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Klutschka, An Luigsmühle 7, 59457 Werl
wird der Beschluss vom 16.07.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerin im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13237 eingetragen ist.
52 IN 139/25
Amtsgericht Arnsberg, 18.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 139/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13237 eingetragenen Luigsmühle UG (haftungsbeschränkt), An Luigsmühle 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Klutschka, An Luigsmühle 7,…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 139/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13237 eingetragenen Luigsmühle UG (haftungsbeschränkt), An Luigsmühle 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Klutschka, An Luigsmühle 7, 59457 Werl
wird der Beschluss vom 16.07.2025 in der Fassung des Beschlusses vom 18.07.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Bezeichnung der Schuldnerin
Luigsmühle UG (haftungsbeschränkt)
lautet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Arnsberg, 07.08.2025
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