Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LUMINESS Germany GmbH & Co.KG ist am 28.04.2026 um 12:10 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 27.07.2026 beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 445/26 L-12-: In dem Insolvenzverfahren LUMINESS Germany GmbH & Co.KG, c/o MAZARS GmbH, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 16906),
vertreten durch:
1. LUMINESS GmbH, c/o MAZARS GmbH, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertret…
810 IN 445/26 L-12-: In dem Insolvenzverfahren LUMINESS Germany GmbH & Co.KG, c/o MAZARS GmbH, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 16906),
vertreten durch:
1. LUMINESS GmbH, c/o MAZARS GmbH, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Francois Marcel Andre Legaut, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wurde am 28.04.2026 um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 50 98 60, Fax: 069/ 50 98 61 10, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 445/26 L-16-6 Am 28.04.2026 um 12:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren LUMINESS Germany GmbH & Co.KG, c/o MAZARS GmbH, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 16906) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frank…
810 IN 445/26 L-16-6 Am 28.04.2026 um 12:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren LUMINESS Germany GmbH & Co.KG, c/o MAZARS GmbH, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 16906) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 50 98 60, Fax: 069/ 50 98 61 10, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 13.07.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 27.07.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.04.2026
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