Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere das Betreiben der Lungenklinik in Ballenstedt sowie der damit verbundenen Einrichtungen und Dienste.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Magdeburg hat in einem Beschluss vom 03.04.2024 die Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt und ein schriftliches Verfahren angeordnet. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wurde für den 23.04.2024 bestimmt, an dem über die Zustimmung zu einem Rückgabe- und Regelungsvertrag mit der Evangelischen Stiftung Neinstedt sowie weiteren Verwertungsmaßnahmen abgestimmt werden soll. In einer späteren Bekanntmachung vom 27.06.2025 wurden die Auslagen des Sachwalters ergänzend festgesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Magdeburg hat in mehreren Beschlüssen die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters sowie die Vergütung des Gläubigerausschusses festgesetzt. Im schriftlichen Verfahren wurde ein Termin zur besonderen …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Magdeburg hat in mehreren Beschlüssen die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters sowie die Vergütung des Gläubigerausschusses festgesetzt. Im schriftlichen Verfahren wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 23.04.2024 bestimmt. Die Gläubiger haben über Maßnahmen abzustimmen, darunter die Zustimmung zu einem Rückgabe- und Regelungsvertrag mit der Evangelischen Stiftung Neinstedt über 300.000,00 EUR sowie zur Verwertung des Inventars. Bis zum Stichtag müssen Abstimmungserklärungen eingehen; bei Fehlen gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 340 IN 347/23 (361). In dem Insolvenzverfahren Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928), vertr. d.: 1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer), 2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 60306 Frankfurt …
Geschäfts-Nr.: 340 IN 347/23 (361). In dem Insolvenzverfahren Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928), vertr. d.: 1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer), 2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 60306 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Magdeburg, 03.04.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 347/23 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928), vertr. d.: 1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer), 2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 60306 Fra…
340 IN 347/23 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928), vertr. d.: 1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer), 2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 60306 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Es wird auf Antrag der Schuldnerin Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt. Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 23.04.2024.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger zu folgenden Maßnahmen:
1. Zustimmung zum Rückgabe-, Beendigungs- und Regelungsvertrag mit der Evangelischen
Stiftung Neinstedt über 300.000,00 EUR.
2. Zustimmung zu weiteren Kaufverträgen über Inventar mit der Harzklinikum Dorothea
Christiane Erxleben GmbH sowie der Evangelischen Stiftung Neinstedt.
3. Zustimmung zur Verwertung des noch vorhandenen Inventars über das Auktionshaus
Perlick Industrieauktionen GmbH.
Sollte zuvor ein Käufer für das gesamte Rest-Inventar gefunden werden, stimmen die
Gläubiger zur Vermeidung von Entsorgungs- und Einlagerungskosten und nach Abwägung
der Kosten und Nutzen durch die eigenverwaltende Schuldnerin und dem Sachwalter, dem
Verkauf auch unterhalb der Liquidationswerte zu.
Hinweis:
Bis zum Stichtag müssen die Abstimmungserklärungen der Gläubiger schriftlich unter Angabe der Geschäftsnummer bei Gericht eingegangen sein.
Gehen bis zum Stichtag keine Abstimmungserklärungen ein, gilt die Zustimmung der Gläubiger als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Der vollständige Antrag der Schuldnerin kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928),
vertreten durch:
1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer),
2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 6…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928),
vertreten durch:
1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer),
2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 60306 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte K&L GATES LLP, Opernturm, 60306 Frankfurt am Main,
sind die Auslagen des Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 27.06.2025 ergänzend festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 347/23 (361) - ( 27.06.2025 )
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928),
vertreten durch:
1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer),
2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 6…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928),
vertreten durch:
1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer),
2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 60306 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte K&L GATES LLP, Opernturm, 60306 Frankfurt am Main, ist die Vergütung des Gläubigerausschusses durch gesonderten Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
- 340 IN 347/23 (361) - ( 27.08.2024 )
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928),
vertreten durch:
1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer),
2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 6…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928),
vertreten durch:
1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer),
2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 60306 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte K&L GATES LLP, Opernturm, 60306 Frankfurt am Main, ist die Vergütung des Gläubigerausschusses durch gesonderten Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
- 340 IN 347/23 (361) - ( 21.10.2024 )
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