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Insolvenzprofil
Lux Energie Solar eGbR
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
eGbR
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode GSR 18
EUID
DEP2716.GSR18
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 65/26
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
24.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lux Energie Solar eGbR mit Sitz in Bad Fallingbostel ist am 24.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde somit nicht angenommen. Gegen diese Entscheidung kann vom Antragsteller innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 65/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Lux Energie Solar eGbR, Haupstraße 21, 29683 Bad Fallingbostel (AG Walsrode, GsR 18), vertr. d.: 1. Mirko Sirimang Eggebrecht, Bengelsdorfstr. 31, 22179 Hamburg, (Gesellschafter), 2. Jan-Hendrik Lühmann, Marienburger Str. 3, 29683 Bad Fallingbostel, (…
11 IN 65/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Lux Energie Solar eGbR, Haupstraße 21, 29683 Bad Fallingbostel (AG Walsrode, GsR 18), vertr. d.: 1. Mirko Sirimang Eggebrecht, Bengelsdorfstr. 31, 22179 Hamburg, (Gesellschafter), 2. Jan-Hendrik Lühmann, Marienburger Str. 3, 29683 Bad Fallingbostel, (Gesellschafter), 3. Robert Christian Steffenhagen, Engelbosteler Damm 48, 30167 Hannover, (Gesellschafter), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und dem Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Walsrode eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 24.08.2026
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