Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Luxtraum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Nienkamp 82 - 84, 48147 Münster
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 15887
EUID
DER2713.HRB15887
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 41/23
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Meyer
Adresse
Ludgeristraße 54, 48143 Münster
Telefon
0251-16283-0
Termine & Fristen
Eröffnung
03.01.2024 , 15:01 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.03.2024
Berichtstermin
03.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel mit Möbeln sowie der Verkauf und Einbau von Spanndecken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 03.01.2024 um 15:01 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Luxtraum GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 15.09.2023 sowie weiterer Anträge von Gläubigern vom 19.09.2023 und 27.09.2023. Zugleich wurden die Verfahren 81 IN 41/23, 81 IN 44/23 und 81 IN 43/23 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Meyer ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.03.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.04.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten einreichen. Die Unterlagen liegen ab dem 20.03.2024 zur Einsicht aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 41/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15887 eingetragenen Luxtraum GmbH, Nienkamp 82-84, 48147 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Kostadinov Kostadin, Killingstaße 2, 48149 Münster und Herrn Alexander Hanke, …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 41/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15887 eingetragenen Luxtraum GmbH, Nienkamp 82-84, 48147 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Kostadinov Kostadin, Killingstaße 2, 48149 Münster und Herrn Alexander Hanke, In der Au 44, 48149 Münster
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.01.2024, um 15:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.09.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie weiterer am 19.09.2023 und 27.09.2023 eingegangener Anträge von Gläubigern.
Zugleich werden die Verfahren 81 IN 41/23 und 81 IN 44/23 und 81 IN 43/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster, Telefon: 0251-16283-0, Fax: 02511628311.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
81 IN 41/23
Amtsgericht Münster, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15887 eingetragenen Luxtraum GmbH, Nienkamp 82-84, 48147 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Kostadinov Kostadin, Killingstaße 2, 48149 Münster u…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15887 eingetragenen Luxtraum GmbH, Nienkamp 82-84, 48147 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Kostadinov Kostadin, Killingstaße 2, 48149 Münster und Herrn Alexander Hanke, In der Au 44, 48149 Münster
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
81 IN 41/23
Amtsgericht Münster, 30.10.2024
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