Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M & A Automation GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lübkemannstraße 13, 28876 Oyten
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 204270
Stammkapital
30.000,00 EUR
EUID
DEP2716.HRB204270
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 172/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Berend Böhme
Adresse
Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen
Telefon
0421/515756-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.09.2026 , 10:40 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Sondermaschinen, Konstruktionsdienstleistungen im Maschinenbau.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Maschinen- & Anlagenbau
Subbranche
Sondermaschinenbau
Geschäftstätigkeit
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Sondermaschinen sowie Konstruktionsdienstleistungen im Maschinenbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der M & A Automation GmbH ist im Antragsverfahren. Am 15.09.2026 um 10:40 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 172/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M & A Automation GmbH, Lübkemannstraße 13, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRB 204270), vertr. d.: Jörg Loewenstein, (Geschäftsführer), ist am 15.09.2026 um 10:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügunge…
11 IN 172/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M & A Automation GmbH, Lübkemannstraße 13, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRB 204270), vertr. d.: Jörg Loewenstein, (Geschäftsführer), ist am 15.09.2026 um 10:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10, E-Mail: info@bo-oelb.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 15.09.2026
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