Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M A plus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 97460
EUID
DEM1502.HRB97460
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
192/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
20.05.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der M A plus GmbH ist ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für Dienstag, den 20.05.2025 um 11:00 Uhr im Insolvenzgericht Hanau (Raum C 163) bestimmt worden. Gegenstand der Versammlung ist die Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenverwalters gemäß § 160 InsO, konkret über den Abschluss eines Vergleichs mit der Geschäftsführerin der Schuldnerin über eine Zahlung von 25.000,00 € zur Abgeltung der Ansprüche auf Erbringung der Stammeinlage sowie der Ansprüche wegen Geschäftsführerhaftung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 192/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M A plus GmbH, Ohmstraße 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 97460), vertr. d.: Christiane Anita Malandrakis, Luisantring 70, 63477 Maintal, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 20.05.2025…
70 IN 192/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M A plus GmbH, Ohmstraße 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 97460), vertr. d.: Christiane Anita Malandrakis, Luisantring 70, 63477 Maintal, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 20.05.2025, 11:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs mit der Geschäftsführerin der Schuldnerin über eine Zahlung von 25.000,00 € zur Abgeltung der Ansprüche auf Erbringung der Stammeinlage und der Ansprüche wegen Geschäftsführerhaftung
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 11.03.2025
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