Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 15889
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Insolvenzprofil
M. Arslan GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 15889
EUID
DER1102.HRB15889
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 58/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Berichtstermin
22.10.2025
Prüfungstermin
23.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Arslan GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO angeordnet. Ein Termin vom 22.10.2025 konnte aufgrund eines Veröffentlichungsmangels nicht durchgeführt werden. Der Prüfungsstichtag ist der 23.1erm 2025. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 15889 eingetragenen M. Arslan GmbH, Niederstraße 19, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhammed Sirin Arslan,
wird angeordnet:
Die nachtr…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 15889 eingetragenen M. Arslan GmbH, Niederstraße 19, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhammed Sirin Arslan,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Der Termin vom 22.10.2025 konnte aufgrund eines Veröffentlichungsmangels nicht durchgeführt werden.
503 IN 58/22
Amtsgericht Düsseldorf, 04.11.2025
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