Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M B Zeltbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 49665
EUID
DEM1114.HRB49665
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 615/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Kanzlei
Kanzlei Brinkmann & Partner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.01.2024
Eröffnung
10.01.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.02.2024
Widerspruchsfrist Forderungen
28.02.2024
Widerspruchsfrist Prüfung
18.07.2025
Schlusstermin
07.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Zeltbau
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M B Zeltbau GmbH wurde am 03.01.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Das Insolvenzverfahren ist am 10.01.2024 um 11:00 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Dr. Jan Markus Plathner ist bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.02.2024 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Die Widerspruchsfrist für die Forderungsanmeldungen endet am 28.02.2024. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Widerspruchsfrist gegen die Forderungsprüfung bis zum 18.07.2025 läuft. Ein Massebestand in Höhe von 154.426,55 € wurde ermittelt. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 681.618,98 Euro. Zur Verteilung steht ein Betrag von 104.667,70 Euro zur Verfügung, wofür die Zustimmung bereits erteilt wurde. Der schriftliche Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses ist anberaumt; Anträge und Einwendungen sind bis zum 07.11.2025 einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 615/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M B Zeltbau GmbH, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main, HRB 49665),
vertreten durch: Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Theurer & Voss …
8 IN 615/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M B Zeltbau GmbH, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main, HRB 49665),
vertreten durch: Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Theurer & Voss GbR, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main,
wird heute um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Das Verfahren 8 IN 639/23 wird hinzuverbunden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 615/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M B Zeltbau GmbH, Zelt Auf- und Abbau, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main, HRB 49665), vertr. d. Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), ist am 03.01.2024 gegen die Antragstellerin die vor…
Az.: 8 IN 615/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M B Zeltbau GmbH, Zelt Auf- und Abbau, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main, HRB 49665), vertr. d. Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), ist am 03.01.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 615/23: Am 10.01.2024 um 11:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin M B Zeltbau GmbH, Zelt Auf- und Abbau, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 49665), vertr. d.: 1. Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer),…
Geschäftsnummer: 8 IN 615/23: Am 10.01.2024 um 11:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin M B Zeltbau GmbH, Zelt Auf- und Abbau, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 49665), vertr. d.: 1. Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 07.02.2024,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 28.02.2024. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 28.02.2024 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 615/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M B Zeltbau GmbH, Zelt Auf- und Abbau, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 49665), vertr. d.: 1. Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderunge…
8 IN 615/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M B Zeltbau GmbH, Zelt Auf- und Abbau, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 49665), vertr. d.: 1. Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 18.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 615/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M B Zeltbau GmbH, Zelt Auf- und Abbau, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 49665), vertr. d.: 1. Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenz…
Geschäftsnummer: 8 IN 615/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M B Zeltbau GmbH, Zelt Auf- und Abbau, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 49665), vertr. d.: 1. Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Aus der maßgeblichen Masse erhält der Insolvenzverwalter für die von ihm/ihr ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Als Berechnungsgrundlage für die Vergütung wird die im Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens vorhandene Insolvenzmasse gemäß § 1 Absatz 1 InsVV zu Grunde gelegt. Die Regelsätze ergeben sich aus § 2 Absatz 1 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gemäß § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren konnte ein Massebestand in Höhe von 154.426,55 € ermittelt werden.
Der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV. Der Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, § 8 Abs. 3 S. 1 InsVV. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Absatz 3 S. 2 InsVV.
Auslagen für gemäß § 8 Absatz 3 InsO übertragene Zustellungen waren, soweit beantragt, gesondert festzusetzen.
Weiterhin hat der Insolvenzverwalter einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.10.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 615/23
In dem Insolvenzverfahren M B Zeltbau GmbH, Zelt Auf- und Abbau, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 49665),
vertreten durch:
1. Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanw…
Geschäftsnummer: 8 IN 615/23
In dem Insolvenzverfahren M B Zeltbau GmbH, Zelt Auf- und Abbau, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 49665),
vertreten durch:
1. Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Theurer & Voss GbR, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main, soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 104.667,70 Euro - vor Abzug der Verfahrenskosten - zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 681.618,98 Euro.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 615/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M B Zeltbau GmbH, Zelt Auf- und Abbau, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 49665), vertr. d.: 1. Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung ertei…
Geschäftsnummer: 8 IN 615/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M B Zeltbau GmbH, Zelt Auf- und Abbau, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 49665), vertr. d.: 1. Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 615/23
In dem Insolvenzverfahren M B Zeltbau GmbH, Zelt Auf- und Abbau, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 49665),
vertreten durch:
1. Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanw…
Geschäftsnummer: 8 IN 615/23
In dem Insolvenzverfahren M B Zeltbau GmbH, Zelt Auf- und Abbau, Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 49665),
vertreten durch:
1. Selahattin Baki, Dreieichstraße 35, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Theurer & Voss GbR, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main,
wird der schriftliche Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 07.11.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Bis zum genannten Datum sind zugleich mögliche Anträge auf Versagung gemäß § 290 InsO einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.