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Insolvenzprofil
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Beratung für Unternehmen im Bereich digitale Medien, die Beteiligung an und der Betrieb von digitalen Geschäftsmodellen.
In dem Insolvenzverfahren der M Digital Ventures UG (haftungsbeschränkt) ist die Prüfung der bis zum 09.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann vom Insolvenzverwalter, den Gläubigern und der Schuldnerin bis zum 23.11.2026 bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erhoben werden. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
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