Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M + E Modell- und Einrichtungsbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Am Stahlwerk 6, 01609 Gröditz
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 8937
EUID
DEU1104.HRB8937
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
544 IN 1052/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Thomas Hoffmann
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
24.11.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Modellen aus Holz, Metall und Kunststoff für die Bereiche Gießerei-, Kunststoff- und Bauindustrie sowie von Bausystemen, Mobiliar und sonstigen Einrichtungsgegenständen für die Bereiche Gaststätten-, Laden- und Innenausbau. Hinzu kommt die gießereitechnische Kundenberatung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M + E Modell- und Einrichtungsbau GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Dresden hat einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung anberaumt, der sich auf die Zustimmung zum Kauf eines 3-D-Scanners samt benötigtem PC zum Preis von insgesamt 62.865,00 EUR bezieht. Der Termin findet am Montag, den 24.11.2025 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal D 131 der Außenstelle 01099 Dresden statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1052/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M + E Modell- und Einrichtungsbau GmbH, Am Stahlwerk 6, 01609 Gröditz, Amtsgericht Dresden , HRB 8937
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Hoffmann
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerv…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1052/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M + E Modell- und Einrichtungsbau GmbH, Am Stahlwerk 6, 01609 Gröditz, Amtsgericht Dresden , HRB 8937
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Hoffmann
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Kauf eines 3-D-Scanners zzgl. des benötigten PCs zum Preis von insgesamt 62.865,00 EUR beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Montag, 24.11.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1052/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M + E Modell- und Einrichtungsbau GmbH, Am Stahlwerk 6, 01609 Gröditz, Amtsgericht Dresden , HRB 8937
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Hoffmann
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1052/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M + E Modell- und Einrichtungsbau GmbH, Am Stahlwerk 6, 01609 Gröditz, Amtsgericht Dresden , HRB 8937
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Hoffmann
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird wie folgt antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung xxxx EUR
Auslagen xxxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer xxxx EUR
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.
Gründe:
Rechtsanwalt Albert Wolff als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 13.07.2023 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.09.2023.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 30.09.2024 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat.
Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von xxxx EUR zugrunde zu legen.
Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von xxxx EUR.
Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent, mithin xxxx EUR.
Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.
Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von 72,48 Prozent, mithin in Höhe von xxxx EUR, zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.
Der Vergütungswert beträgt mithin xxxx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Gegen Entscheidungen über Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200 EUR übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.