Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M² GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 28138
EUID
DER1608.HRB28138
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
80 IN 20/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
12.01.2024
Beschlussanordnung
28.07.2026
Prüfungstermin
01.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M² GmbH, Solingen, ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Am 12.01.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 17.01.2024.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M² GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Am 12.01.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte F…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M² GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Am 12.01.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 01.09.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen und Urkunden ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 20/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28138 eingetragenen M² GmbH, Steinstr. 6, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Pohler, Sinninger Str. 77, 48432 Rheine
ist am 12…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 20/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28138 eingetragenen M² GmbH, Steinstr. 6, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Pohler, Sinninger Str. 77, 48432 Rheine
ist am 12.01.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 20/23
Amtsgericht Münster, 17.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 20/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28138 eingetragenen M² GmbH, Steinstr. 6, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Pohler, Sinninger Str. 77, 48432 Rheine
wird ange…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 20/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28138 eingetragenen M² GmbH, Steinstr. 6, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Pohler, Sinninger Str. 77, 48432 Rheine
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 20/23
Amtsgericht Münster, 28.07.2026
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