Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M. Klaukien Heizung-Sanitär-Hochbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Ernst-Thälmann-Straße 1, 38838 Huy OT Eilenstedt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 8749
Stammkapital
30.000,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB8749
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 90/24 (361)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
18.07.2024 , 15:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.08.2024
Berichts- und Prüfungstermin
19.09.2024
Besondere Gläubigerversammlung
09.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
alle handwerklichen Heizungs- und Sanitärarbeiten sowie Montagearbeiten von Industrianlagen und Tierhaltungsanlagen
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Gebäudetechnik
Geschäftstätigkeit
Handwerkliche Heizungs- und Sanitärarbeiten sowie Montage von Industrie- und Tierhaltungsanlagen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Magdeburg hat am 18.07.2024 um 15:25 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Klaukien Heizung-Sanitär-Hochbau GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 22.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.09.2024 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person des Verwalters, der Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte schriftlich bei Gericht eingehen. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Klaukien Heizung-Sanitär-Hochbau GmbH ist am 18.07.2024 um 15:25 Uhr beim Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.08.2024 beim Insolvenzverwalter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Klaukien Heizung-Sanitär-Hochbau GmbH ist am 18.07.2024 um 15:25 Uhr beim Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.08.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 19.09.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingehen: Widersprüche gegen Forderungen, Anträge über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, Zwischenrechnungslegungen sowie Anträge auf Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist (22.08.2024) und dem Stichtag (19.09.2024) in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. In einer späteren Bekanntmachung vom 12.10.2026 wird ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt. Der Stichtag für diese Versammlung ist der 09.11.2026. Dieser Termin dient der Zustimmung der Gläubiger zum Abschluss einer Vergleichs-, Freigabe- und Ablösungsvereinbarung zwischen der Insolvenzmasse, der Gesellschafterin der Schuldnerin und der Volksbank Jerichower Land. Bis zum Stichtag müssen die Abstimmungserklärungen der Gläubiger schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Gehen keine Erklärungen ein, gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der M. Klaukien Heizung-Sanitär-Hochbau GmbH, OT Eilenstedt, Ernst-Thälmann-Straße 1, 38838 Huy, Handwerkliche Heizungs- und Sanitärarbeiten sowie Montagearbeiten von Industrieanlagen und Tierhaltungsanlagen; ehemals geschäftsansässig: Friedensstr. 3, 39307 Genthin (AG Stendal, …
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der M. Klaukien Heizung-Sanitär-Hochbau GmbH, OT Eilenstedt, Ernst-Thälmann-Straße 1, 38838 Huy, Handwerkliche Heizungs- und Sanitärarbeiten sowie Montagearbeiten von Industrieanlagen und Tierhaltungsanlagen; ehemals geschäftsansässig: Friedensstr. 3, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 8749), vertr. d.: 1. Jürgen Peter Meger, OT Eilenstedt, Ernst-Thälmann-Straße 1, 38838 Huy, (Geschäftsführer), ist am 18.07.2024 um 15:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.08.2024 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 19.09.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (19.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 22.07.2024 - (340 IN 90/24 (361))
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 90/24 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Klaukien Heizung-Sanitär-Hochbau GmbH, OT Eilenstedt, Ernst-Thälmann-Straße 1, 38838 Huy, Handwerkliche Heizungs- und Sanitärarbeiten sowie Montagearbeiten von Industrieanlagen und Tierhaltungsanlagen; ehemals geschäftsansässig: Friedensstr. 3, 3930…
340 IN 90/24 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Klaukien Heizung-Sanitär-Hochbau GmbH, OT Eilenstedt, Ernst-Thälmann-Straße 1, 38838 Huy, Handwerkliche Heizungs- und Sanitärarbeiten sowie Montagearbeiten von Industrieanlagen und Tierhaltungsanlagen; ehemals geschäftsansässig: Friedensstr. 3, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 8749), vertr. d.: Jürgen Peter Meger, OT Eilenstedt, Ernst-Thälmann-Straße 1, 38838 Huy, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt. Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 09.11.2026.
Der Termin dient der Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Zustimmung nach § 160 Abs. 1 Satz 2 InsO zum Abschluss der Vergleichs-, Freigabe- und Ablösungsvereinbarung zwischen der Insolvenzmasse, der Gesellschafterin der Schuldnerin und der Volksbank Jerichower Land.
Hinweis:
Bis zum Stichtag müssen die Abstimmungserklärungen der Gläubiger schriftlich unter Angabe der Geschäftsnummer bei Gericht eingegangen sein.
Gehen bis zum Stichtag keine Abstimmungserklärungen ein, gilt die Zustimmung der Gläubiger als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.10.2026 kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 12.10.2026
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