Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & O TopFerkel KG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann hat am 18.06.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Am 27.06.2025 wurden Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsmasse beträgt 124.026,04 EUR. Am 13.02.2025 wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Am 29.10.2025 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 29.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Am 09.01.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & O TopFerkel KG eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 28.02.2025. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 11…
Am 09.01.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & O TopFerkel KG eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 28.02.2025. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 11.04.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über die Person des Verwalters oder die Einsetzung eines Gläubigerausschusses bei Gericht eingegangen sein. Am 13.02.2025 wurde den Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Am 18.06.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist festgesetzt worden. Ein weiterer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen ist auf den 29.12.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 131/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & O TopFerkel KG, Große Straße 92, 27313 Dörverden (AG Walsrode, HRA 202904), vertr. d.: Stephen Meyer, Alte Reihe 2, 27313 Dörverden, (persönlich haftende Gesellschafter), hat der Insolvenzverwalter am 18.06.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolv…
11 IN 131/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & O TopFerkel KG, Große Straße 92, 27313 Dörverden (AG Walsrode, HRA 202904), vertr. d.: Stephen Meyer, Alte Reihe 2, 27313 Dörverden, (persönlich haftende Gesellschafter), hat der Insolvenzverwalter am 18.06.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Verden (Aller), 19.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 131/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & O TopFerkel KG, Große Straße 92, 27313 Dörverden (AG Walsrode, HRA 202904), vertr. d.: Stephen Meyer, Alte Reihe 2, 27313 Dörverden, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ch…
11 IN 131/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & O TopFerkel KG, Große Straße 92, 27313 Dörverden (AG Walsrode, HRA 202904), vertr. d.: Stephen Meyer, Alte Reihe 2, 27313 Dörverden, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 124.026,04 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Ein Zuschlag in Höhe von 25 % war für den durch die Betriebsfortführung entstandenen Mehraufwand anzusetzen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 27.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 131/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & O TopFerkel KG, Große Straße 92, 27313 Dörverden (AG Walsrode, HRA 202904), vertr. d.: Stephen Meyer, Alte Reihe 2, 27313 Dörverden, (persönlich haftende Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forder…
11 IN 131/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & O TopFerkel KG, Große Straße 92, 27313 Dörverden (AG Walsrode, HRA 202904), vertr. d.: Stephen Meyer, Alte Reihe 2, 27313 Dörverden, (persönlich haftende Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 29.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 131/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & O TopFerkel KG, Große Straße 92, 27313 Dörverden (AG Walsrode, HRA 202904), vertr. d.: Stephen Meyer, Alte Reihe 2, 27313 Dörverden, (persönlich haftende Gesellschafter), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entsche…
11 IN 131/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & O TopFerkel KG, Große Straße 92, 27313 Dörverden (AG Walsrode, HRA 202904), vertr. d.: Stephen Meyer, Alte Reihe 2, 27313 Dörverden, (persönlich haftende Gesellschafter), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 13.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 131/24: Über das Vermögen der M & O TopFerkel KG, Große Straße 92, 27313 Dörverden (AG Walsrode, HRA 202904), vertr. d.: Stephen Meyer, Alte Reihe 2, 27313 Dörverden, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 09.01.2025 um 12:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt D…
11 IN 131/24: Über das Vermögen der M & O TopFerkel KG, Große Straße 92, 27313 Dörverden (AG Walsrode, HRA 202904), vertr. d.: Stephen Meyer, Alte Reihe 2, 27313 Dörverden, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 09.01.2025 um 12:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421/835008-0, Fax: 0421/835008-49, E-Mail: bremen@pluta.net, Internet: www.pluta net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.02.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 11.04.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.02.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (11.04.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in
§ 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 10.01.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 131/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M & O TopFerkel KG, Große Straße 92, 27313 Dörverden (AG Walsrode, HRA 202904), vertr. d.: Stephen Meyer, Alte Reihe 2, 27313 Dörverden, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 27.09.2024 um 12:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der A…
11 IN 131/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M & O TopFerkel KG, Große Straße 92, 27313 Dörverden (AG Walsrode, HRA 202904), vertr. d.: Stephen Meyer, Alte Reihe 2, 27313 Dörverden, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 27.09.2024 um 12:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421/835008-0, Fax: 0421/835008-49, E-Mail: bremen@pluta.net, Internet: www.pluta net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 27.09.2024
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Bekanntmachung
11 IN 131/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M & O TopFerkel KG, Große Straße 92, 27313 Dörverden (AG Walsrode, HRA 202904), vertr. d.: Stephen Meyer, Alte Reihe 2, 27313 Dörverden, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 25.10.2024 um 15:02 Uhr ergänzend angeordnet worden, dass die Gewerbe…
11 IN 131/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M & O TopFerkel KG, Große Straße 92, 27313 Dörverden (AG Walsrode, HRA 202904), vertr. d.: Stephen Meyer, Alte Reihe 2, 27313 Dörverden, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 25.10.2024 um 15:02 Uhr ergänzend angeordnet worden, dass die Gewerbemietsache Lohof 1, 27317 Dörverden, für die Dauer des Insolvenzeröffnungsverfahrens maximal für 3 Monate mietfrei und nur gegen Werteverzehr nutzbar ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 25.10.2024
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