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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Ausführung aller Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten, einschließlich Industrieanstrich, sowie aller Arbeiten der Untergrundvorbehandlung durch Strahlen, Entfetten, Beizen, Schleifen und anderen einschlägigen Verfahren; Ausführung von Glas- und Gebäudereinigungen; Ausführung von Grünflächenpflege und Hausdienstleistungen; Ausführung von Glas- und Gebäudereinigung nach Hausfrauenart; komplette Bausanierung, der Neu- und Ausbau von Gebäuden aller Art, die dazu erforderlichen Maurerarbeiten in eigener Regie oder durch Subunternehmer im übrigen mit der Maßgabe, daß selbst nur Leistungen ausgeführt werden dürfen, für die eine Eintragung in der Handwerksrolle vorliegt; Planung, Beratung und Schulung sowie der Handel im Tätigkeitsbereich der Gesellschaft; Vermittlung von Verträgen im Tätigkeitsbereich der Gesellschaft
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & R Modernisierungs- und Renovierungs GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 10.03.2025 die Möglichkeit zur Einreichung von Widersprüchen eingeräumt wurde. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 19.03.2025 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt; eine Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden, und der Schlusstermin wurde auf den 03.06.2025 um 11:40 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau bestimmt. Dieser Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände. Ein Massebestand in Höhe von 23.858,51 EUR steht abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten zur Verfügung, während zu berücksichtigende Insolvenzforderungen in Höhe von 48.371,07 EUR vorliegen. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung beim Insolvenzverwalter zu erbringen.
Originalbekanntmachung
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