Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M. WAHAB GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Hallorenstraße 2, 06122 Halle (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 28228
EUID
DEW1215.HRB28228
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 376/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Miran Muhammad Wahab
Rolle
Geschäftsführer (vertretungsberechtigt)
Adresse
Lerchenweg 1, 06179 Teutschenthal
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
04.09.2025
Stellungnahmefrist Ende
27.02.2026
Festsetzung Vergütung
03.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Automatenaufstellung und Betreibung von Spielhallen, Ausführung von Estricharbeiten mit den dazugehörigen Dienstleistungen, Objekt- und Hausmeisterservice sowie das Betreiben von Gaststätten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. WAHAB GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat am 04.09.2025 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Am 30.01.2026 wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters gegeben. Am 03.03.2026 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss festgesetzt. Die Beträge unterliegen gemäß § 64 Abs. 2 InsO keiner Veröffentlichungspflicht. Das Verfahren befindet sich im laufenden Stadium mit Fokus auf der Abwicklung der Vergütung des vorläufigen Verwalters.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 376/24
In dem Insolvenzverfahren M. WAHAB GmbH, Hallorenstraße 2, 06122 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28228), vertr. d.: Miran Muhammad Wahab, Lerchenweg 1, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 03.03.2026 festgesetzt wor…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 376/24
In dem Insolvenzverfahren M. WAHAB GmbH, Hallorenstraße 2, 06122 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28228), vertr. d.: Miran Muhammad Wahab, Lerchenweg 1, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 03.03.2026 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung seines Antrages vom 26.01.2026.
Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 % ohne Zuschläge.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.03.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 376/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. WAHAB GmbH, Hallorenstraße 2, 06122 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28228), vertr. d.: Miran Muhammad Wahab, Lerchenweg 1, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des …
59 IN 376/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. WAHAB GmbH, Hallorenstraße 2, 06122 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28228), vertr. d.: Miran Muhammad Wahab, Lerchenweg 1, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 26.01.26 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 376/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. WAHAB GmbH, Hallorenstraße 2, 06122 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28228), vertr. d.: Miran Muhammad Wahab, Lerchenweg 1, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 04.09.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse z…
59 IN 376/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. WAHAB GmbH, Hallorenstraße 2, 06122 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28228), vertr. d.: Miran Muhammad Wahab, Lerchenweg 1, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 04.09.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Halle (Saale), 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 376/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M. WAHAB GmbH, Hallorenstraße 2, 06122 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28228), vertr. d.: Miran Muhammad Wahab, Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist am 09.10.2024 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet word…
59 IN 376/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M. WAHAB GmbH, Hallorenstraße 2, 06122 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28228), vertr. d.: Miran Muhammad Wahab, Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist am 09.10.2024 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, LL.M., c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Winckelmannstraße 24, 39108 Magdeburg, Tel.: +49 391 5096 9990, Fax: +49 391 5096 999 29 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 09.10.2024
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