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Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becher & Herold Servicegesellschaft mbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat am 09.02.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Das ursprünglich in der öffentlichen Bekanntmachung der Eröffnung vom 01.12.2023 angeordnete mündliche Verfahren ist am 20.02.2024 aufgehoben worden. Stattdessen wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 20.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becher & Herold Servicegesellschaft mbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Luppe hat am 09.02.2024 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Ursprünglich war ein mündliches Verfahren angeordnet, die…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becher & Herold Servicegesellschaft mbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Luppe hat am 09.02.2024 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Ursprünglich war ein mündliches Verfahren angeordnet, dieses wurde jedoch durch Beschluss vom 20.02.2024 aufgehoben und durch ein schriftliches Verfahren ersetzt. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie für die besondere Gläubigerversammlung wurde der Stichtag auf den 16.11.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen Forderungen, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie Einwendungen gegen Schlussrechnung und Schlussverzeichnis einzureichen. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt, dass die Summe der anerkannten Forderungen 56.680,29 € beträgt und kein Massebestand zur Verteilung vorhanden ist. Es soll eine Schlussverteilung erfolgen, wobei das Verteilungsverzeichnis zur Einsichtnahme niedergelegt ist. Gläubiger von bestrittenen Forderungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung Feststellungsklagen erheben oder Ausfallforderungen nachweisen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becher & Herold Servicegesellschaft mbH, An der Petruskirche 16, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 25574), vertr. d.: Jana Herold, Halle (Saale), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen…
59 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becher & Herold Servicegesellschaft mbH, An der Petruskirche 16, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 25574), vertr. d.: Jana Herold, Halle (Saale), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becher & Herold Servicegesellschaft mbH, An der Petruskirche 16, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 25574), vertr. d.: Jana Herold, Halle (Saale), (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 09.02.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzma…
59 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becher & Herold Servicegesellschaft mbH, An der Petruskirche 16, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 25574), vertr. d.: Jana Herold, Halle (Saale), (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 09.02.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Halle (Saale), 13.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becher & Herold Servicegesellschaft mbH, An der Petruskirche 16, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 25574), vertr. d.: Jana Herold, Halle (Saale), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens in der öffentlichen Bekanntma…
59 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becher & Herold Servicegesellschaft mbH, An der Petruskirche 16, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 25574), vertr. d.: Jana Herold, Halle (Saale), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens in der öffentlichen Bekanntmachung der Eröffnung im Internet vom 01.12.2023 wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 20.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becher & Herold Servicegesellschaft mbH, An der Petruskirche 16, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 25574), vertr. d.: Jana Herold, Halle (Saale), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolve…
59 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becher & Herold Servicegesellschaft mbH, An der Petruskirche 16, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 25574), vertr. d.: Jana Herold, Halle (Saale), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 16.11.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse durch den unkooperativen Schuldner und Wahrnehmung steuerliche Belange.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 10.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Becher & Herold Servicegesellschaft mbH, An der Petruskirche 16, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 25574), vertr. d.: Jana Herold, Halle (Saale), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin …
59 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Becher & Herold Servicegesellschaft mbH, An der Petruskirche 16, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 25574), vertr. d.: Jana Herold, Halle (Saale), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 16.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der beteiligten niedergelegt.
Bis zu o.g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet, einzureichen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 10.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Becher & Herold Servicegesellschaft mbH, An der Petruskirche 16, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 25574), vertr. d.: Jana Herold, Halle (Saale), (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der …
59 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Becher & Herold Servicegesellschaft mbH, An der Petruskirche 16, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 25574), vertr. d.: Jana Herold, Halle (Saale), (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen späteren Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Luppe, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 56.680,29 €. Ein auf die Insolvenzgläubiger zu verteilender Massebestand ist nicht vorhanden.
Amtsgericht Halle (Saale), 10.09.2026
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