Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M1 Factoring GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Rayskistr. 19, 01219 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 24118
Stammkapital
175.000,00 EUR
EUID
DEU1104.HRB24118
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
557 IN 876/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
05.11.2024
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
06.11.2024
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
06.11.2024
Stellungnahmerechtschluss Schlusstermin
06.01.2025
Aufhebung des Verfahrens
15.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
entgeltlicher Erwerb von Forderungen, insbesondere aus Warenlieferungen und Dienstleistungen nebst deren Verwaltung und Einziehung mit oder ohne Übernahme des Ausfallrisikos der Forderungen (echtes und unechtes Factoring) einschließlich der Vermittlung derartiger Geschäfte, Vermittlung und Abschluss von Leasinggeschäften, insbesondere mit Anlagegütern, ferner umfassende betriebswirtschaftliche Beratung anderer Untenehmen, insbesondere in den Bereichen Finanzierung und Wachstum sowie die Verwaltung eigenen Vermögens; Tätigkeiten, die dem Steuerberatungsgesetz unterfallen, sind ausgeschlossen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Finanzdienstleistungen
Subbranche
Factoring
Nebenbranche
Unternehmensberatung
Geschäftstätigkeit
Factoring, Leasingvermittlung und betriebswirtschaftliche Beratung in den Bereichen Finanzierung und Wachstum
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M1 Factoring GmbH, Dresden, ist mit Beschluss vom 15.05.2026 nach Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Erinnerung binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung zu.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M1 Factoring GmbH ist mit Beschluss vom 15.05.2026 nach Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor war die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden, wobei den Beteiligten bis zum 05.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M1 Factoring GmbH ist mit Beschluss vom 15.05.2026 nach Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor war die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden, wobei den Beteiligten bis zum 05.11.2024 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Das Amtsgericht Dresden hat das Verfahren geführt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M1 Factoring GmbH ist mit Beschluss vom 15.05.2026 nach Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt seine Vergütung und Auslagen mit Beschluss vom 06.11.2024 festges…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M1 Factoring GmbH ist mit Beschluss vom 15.05.2026 nach Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt seine Vergütung und Auslagen mit Beschluss vom 06.11.2024 festgesetzt, wobei die freie Masse für die Berechnung bei 1.747.004,99 EUR lag. Die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Gunter Tarkotta wurde ebenfalls mit Beschluss vom 06.11.2024 festgesetzt; hierbei betrug die freie Masse 1.747.004,99 EUR und die Regelvergütung um 193,08 % erhöht. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 05.11.2024 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Für den Schlusstermin und die weitere Durchführung im schriftlichen Verfahren sowie die Zustimmung zur Schlussverteilung hatten Insolvenzgläubiger Stellungnahmen bis zum 06.01.2025 einzureichen. Bei der Schlussverteilung waren Forderungen von 5.814.000,67 EUR zu berücksichtigen, wofür eine Masse von ca. 1.024.889,03 EUR zur Verfügung stand.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M1 Factoring GmbH, Rayskistraße 19, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24118
vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Horezky
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 15.05.2026 nach Schlussverteil…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M1 Factoring GmbH, Rayskistraße 19, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24118
vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Horezky
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 15.05.2026 nach Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M1 Factoring GmbH, Rayskistraße 19, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24118
vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Horezky
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolve…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M1 Factoring GmbH, Rayskistraße 19, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24118
vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Horezky
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 05.11.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Gunter Tarkotta, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M1 Factoring GmbH, Rayskistraße 19, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24118
vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Horezky
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Ve…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M1 Factoring GmbH, Rayskistraße 19, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24118
vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Horezky
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
Stellungnahmen zur/zum
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 06.01.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 5.814.000,67 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 1.024.889,03 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M1 Factoring GmbH, Rayskistraße 19, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24118
vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Horezky
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Au…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M1 Factoring GmbH, Rayskistraße 19, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24118
vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Horezky
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 06.11.2024 festgesetzt. Dem Verwalter wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet.
Gemäß Schlussrechnung vom 30.09.2024 beträgt die durch den Verwalter erwirtschaftete freie Masse 1.747.004,99 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV wurde gemäß § 3 InsVV aus folgenden Gründen um 193,08 % erhöht: Besonderer Aufwand beim Einzug von Forderungen aus Provisionsfactoring, Erschwernisse durch Kriminalinsolvenz und fehlende Mitwirkung, besonderer Aufwand für desolates Rechnungswesen und fehlende Geschäftsunterlagen.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Der Zuschlag für die übertragenen Zustellauslagen wurde gemäß BGH vom 21.03.2013, Az. IX ZB 209/10 festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M1 Factoring GmbH, Rayskistraße 19, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24118
vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Horezky
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Verg…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M1 Factoring GmbH, Rayskistraße 19, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24118
vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Horezky
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 06.11.2024 festgesetzt. Dem vorläufigen Verwalter wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet.
Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 1.172.255,13 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Der Bruchteil von 25 % des Regelsatzes als Vergütung für den vorläufigen Verwalter wurde um 50 % auf 75 % aus folgenden Gründen erhöht:Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter, Tätigkeit als starker Insolvenzverwalter, Kriminalinsolvenz.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Der Zuschlag für die übertragenen Zustellauslagen wurde gemäß BGH vom 21.03.2013, Az. IX ZB 209/10 festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
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