Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
m3 architektur+design GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 208382
EUID
DED2601V.HRB208382
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1542 IN 1278/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig
Adresse
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Termine & Fristen
Termin zur Beschlussfassung
04.12.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der m3 architektur+design GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Abt Thomas und Haake Frank, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 10.02.2025. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt die Gestattung, einen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Es wurde ein Übersteigen des Regelsatzes um 15 % als gerechtfertigt angesehen, da zahlreiche Gespräche und Aufhebungsvereinbarungen geführt wurden. Die Vergütung und Auslagen unterliegen der Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Verfahrensbeteiligte können den vollständigen Beschluss und die Antragsunterlagen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der m3 architektur+design GmbH ist eröffnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig, dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Ein Vergleich mit den Geschäftsführern Thomas Abt und Frank Haake wurde beantragt, wonach gegen Zahlung von 75.000 Euro di…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der m3 architektur+design GmbH ist eröffnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig, dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Ein Vergleich mit den Geschäftsführern Thomas Abt und Frank Haake wurde beantragt, wonach gegen Zahlung von 75.000 Euro die Ansprüche aus Masseschmälerungshaftung abgegolten werden sollen. Die Gläubigerversammlung hat über diese Zustimmung zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 1278/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
m3 architektur+design GmbH, Garmischer Straße 7, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Abt Thomas und Haake Frank
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 208382
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Lutz …
1542 IN 1278/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
m3 architektur+design GmbH, Garmischer Straße 7, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Abt Thomas und Haake Frank
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 208382
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Lutz Reinhard, Brienner Straße 29, 80333 München, Gz.: 407/2020 BW/coba
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 10.02.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 15 %. Die genauen Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters sind seinen Berichten und dem Vergütungsantrag vom 10.02.2025 zu entnehmen, auf welche Bezug genommen wird. Der geltend gemachte Zuschlag für Liquidationsmaßnahmen ist nicht zu beanstanden. Es wurden zahlreiche Gespräche geführt und Aufhebungsvereinbarungen mit der Vermieterin hinsichtlich der Geschäftsräume sowie den Schwestergesellschaften bezüglich Übernahme der Arbeitnehmer geschlossen.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 10.02.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 15 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 1278/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
m3 architektur+design GmbH, Garmischer Straße 7, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Abt Thomas und Haake Frank
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 208382
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Lutz …
1542 IN 1278/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
m3 architektur+design GmbH, Garmischer Straße 7, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Abt Thomas und Haake Frank
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 208382
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Lutz Reinhard, Brienner Straße 29, 80333 München,
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung mit Herrn
Thomas Abt und Herrn Frank Haake, wonach gegen Zahlung eines Betrages
von € 75.000,00 zur Insolvenzmasse die ihnen gegenüber mit Schreiben vom
23.04.2024 geltend gemachten Ansprüche aus Masseschmälerungshaftung sowie eventuelle weitere Ansprüche zwischen der Insolvenzverwaltung und Herrn
Thomas Abt sowie Herrn Frank Haake, gleich ob bekannt oder unbekannt, abgegolten sind.
wird bestimmt auf
Mittwoch, 04.12.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.11.2024
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