Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maas + Roos Signage GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 38160
EUID
DED3310V.HRB38160
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 1700/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
21.05.2026 , 13:00 Uhr
Aufhebung
26.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maas + Roos Signage GmbH findet ein Insolvenzplanverfahren statt. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans, zur Abstimmung über den Plan sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist für Donnerstag, den 21.05.2026 um 13:00 Uhr vor dem Amtsgericht Nürnberg angesetzt. Nach der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans wird das Verfahren zum 26.06.2026 aufgehoben. Die Erfüllung des Plans wird gemäß § 260 Abs. 2 InsO überwacht, wobei das Amt des Sachwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses fortbesteht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1700/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maas + Roos Signage GmbH, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein,
vertreten durch die Geschäftsführer Gemählich Sebastian Rainer und von der Grün Alexander Herbert, geb. Preißer
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 38160
-…
IN 1700/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maas + Roos Signage GmbH, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein,
vertreten durch die Geschäftsführer Gemählich Sebastian Rainer und von der Grün Alexander Herbert, geb. Preißer
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 38160
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schmitt & Kollegen PartGmbB
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Donnerstag, 21.05.2026, 13:00 Uhr
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan
und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Ein persönliches Erscheinen der Gläubiger ist nicht erforderlich.
Die Gläubiger bzw. deren Vertreter (§ 79 ZPO!) haben sich auszuweisen und Nachweis über die Vertretungsmacht zu führen (Vollmachtsvorlage).
Bei organschaftlichen Vertretern ist die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs erforderlich.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan
spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1700/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maas + Roos Signage GmbH, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein,
vertreten durch die Geschäftsführer Gemählich Sebastian Rainer und von der Grün Alexander Herbert, geb. Preißer
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 38160
-…
IN 1700/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maas + Roos Signage GmbH, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein,
vertreten durch die Geschäftsführer Gemählich Sebastian Rainer und von der Grün Alexander Herbert, geb. Preißer
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 38160
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schmitt & Kollegen PartGmbB
1. Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 26.06.2026 aufgehoben.
2. Die Erfüllung des Insolvenzplans wird überwacht gem. § 260 Abs. 2 InsO.
3. Das Amt des Sachwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses besteht insoweit fort (§ 261 Abs. 1 S. 2 InsO).
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 24.06.2026
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