Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MaBo Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Max-Planck-Straße 7 - 9, 27721 Ritterhude
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 121833
EUID
DEP2716.HRB121833
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 22/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster
Adresse
null, null
Termine & Fristen
Beschluss Festsetzung Vergütung
09.01.2025
Beschluss Zustimmung Schlussverteilung
09.01.2025
Bekanntmachung Schlussverteilung
10.01.2025
Stichtag für Einwendungen
06.03.2025
Aufhebung
21.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Steppwaren sowie die Verwaltung anderer Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaBo Verwaltungs GmbH ist am 21.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaBo Verwaltungs GmbH ist am 21.01.2026 aufgehoben worden, da mangels einer zu verteilenden Masse keine Schlussverteilung vorgenommen werden konnte. Zuvor hatte das Amtsgericht Verden (Aller) mit Beschluss vom 09.01.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und einen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaBo Verwaltungs GmbH ist am 21.01.2026 aufgehoben worden, da mangels einer zu verteilenden Masse keine Schlussverteilung vorgenommen werden konnte. Zuvor hatte das Amtsgericht Verden (Aller) mit Beschluss vom 09.01.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und einen Stichtag für Einwendungen auf den 06.03.2025 festgelegt. Am 10.01.2025 wurde bekanntgegeben, dass eine Schlussverteilung stattfinden soll, wobei ein Massebestand von 2.427,81 € sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 158.616,32 € berücksichtigt wurden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster wurden am 09.01.2025 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 22/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRB 121833), vertr. d.: Rolf-Peter Beckmann, An der alten Weide 13, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), ist am 21.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden …
11 IN 22/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRB 121833), vertr. d.: Rolf-Peter Beckmann, An der alten Weide 13, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), ist am 21.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 22/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRB 121833), vertr. d.: Rolf-Peter Beckmann, An der alten Weide 13, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Kö…
11 IN 22/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRB 121833), vertr. d.: Rolf-Peter Beckmann, An der alten Weide 13, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 0,00 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 16,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 6 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 09.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 22/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRB 121833), vertr. d.: Rolf-Peter Beckmann, An der alten Weide 13, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO)…
11 IN 22/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRB 121833), vertr. d.: Rolf-Peter Beckmann, An der alten Weide 13, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 06.03.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 09.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 22/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRB 121833), vertr. d.: Rolf-Peter Beckmann, An der alten Weide 13, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügb…
11 IN 22/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRB 121833), vertr. d.: Rolf-Peter Beckmann, An der alten Weide 13, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 2.427,81 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind Insolvenzforderungen in Höhe von 158.616,32 € zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis liegt für die Beteiligten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Verden, Az.: 11 IN 22/19.
Amtsgericht Verden (Aller), 10.01.2025
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