Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MAC Medical GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Holzstraße 2, 40221 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 100876
EUID
DER1101.HRB100876
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 32/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt
Adresse
Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
27.03.2025 , 09:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.05.2025
Prüfungstermin
29.05.2025
Prüfungstermin
15.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Errichtung und der Betrieb eines Privatkrankenhauses zur Durchführung ambulanter und stationärer medizinisch- kosmetischer Maßnahmen wie Diagnostik, Beratung und Therapie unter Einbeziehung medizinisch-kosmetischer Operationen, Überlassung von Klinikeinrichtungen an Dritte, die Erbringung von Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Durchführung medizinisch-kosmetischer Eingriffe.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAC Medical GmbH ist am 27.03.2025 um 09:03 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde vom Schuldner gestellt. Das Verfahren wird unter Führung des Aktenzeichens 500 IN 32/25 geführt und mit den Verfahren 500 IN 17/25 sowie 500 IN 266/24 verbunden. Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 08.05.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 29.05.2025 statt. Auf die Durchführung eines separaten Berichtstermins wird verzichtet. Die Anmeldungsunterlagen sind ab dem 15.05.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht benachrichtigt. Später wird im schriftlichen Verfahren eine nachträgliche Prüfung von Forderungen gemäß § 177 InsO angeordnet, wobei der entsprechende Prüfungsstichtag auf den 15.07.2026 festgelegt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 32/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100876 eingetragenen MAC Medical GmbH, Holzstraße 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abbas Demirdere,
wird angeordnet:
Die na…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 32/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100876 eingetragenen MAC Medical GmbH, Holzstraße 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abbas Demirdere,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
500 IN 32/25
Amtsgericht Düsseldorf, 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 32/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100876 eingetragenen MAC Medical GmbH, Holzstraße 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abbas Demirdere,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 32/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100876 eingetragenen MAC Medical GmbH, Holzstraße 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abbas Demirdere,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.03.2025, um 09:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zugleich werden die Verfahren 500 IN 32/25 und 500 IN 17/25 und 500 IN 266/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.05.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 15.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 32/25
Düsseldorf, 27.03.2025
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