Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mach Liebe mit der Nacht GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 36928
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEG1312.HRB36928
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3614 IN 5637/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Adresse
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin
Termine & Fristen
Termin zur Beschlussfassung über Vergleich
13.04.2026 , 11:25 Uhr
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mach Liebe mit der Nacht GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Potsdam ist das Registergericht. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27.03.2026 beschlossen, einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung anzusetzen. Dieser Termin findet am 13.04.2026 statt und betrifft die Zustimmung zu einem Vergleich zur Abgeltung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen gegen Herrn Liebchen sowie die Erbringung offener Einlageforderungen durch die Alleingesellschafterin. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mach Liebe mit der Nacht GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Potsdam, während das zuständige Insolvenzgericht das Amtsgericht Charlottenburg ist. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dieser hat am 12.03.2026 einen Antrag auf Fe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mach Liebe mit der Nacht GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Potsdam, während das zuständige Insolvenzgericht das Amtsgericht Charlottenburg ist. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dieser hat am 12.03.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gemäß § 63 InsO i.V.m. §§ 2, 10, 11 Abs. 1 InsVV sowie einen Zuschlag von 89 % für umfangreiche Sanierungsbemühungen und Betriebsfortführung gestellt. Der beantragte Gesamtbetrag beläuft sich auf 258.293,83 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Den Verfahrensbeteiligten wurde Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen gegen den Antrag einzureichen. Zudem hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.03.2026 einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Vergleich bestimmt. Gegenstand des Vergleichs ist die Abgeltung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen gegen Herrn Liebchen sowie die Erbringung offener Einlageforderungen durch die Alleingesellschafterin. Der Betrag für den Vergleich beträgt 43.000,00 Euro, die offenen Einlageforderungen belaufen sich auf 12.500,00 Euro. Dieser Termin findet am 13.04.2026 statt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mach Liebe mit der Nacht GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Potsdam, zuständig für die Anmeldung als HRB 36928 P. Der Geschäftszweig umfasst die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bes…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mach Liebe mit der Nacht GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Potsdam, zuständig für die Anmeldung als HRB 36928 P. Der Geschäftszweig umfasst die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger. Dieser hat am 12.03.2026 einen Antrag auf Festsetzung seiner Regelvergütung sowie eines Zuschlags von 89 % für umfangreiche Sanierungsbemühungen und Betriebsfortführung gestellt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 19.08.2026 festgesetzt worden. Zudem hat das Gericht am 27.03.2026 einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Vergleich zur Abgeltung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen gegen Herrn Liebchen bestimmt. Gegenstand des Vergleichs ist die Zahlung von 43.000,00 € sowie die Erbringung offener Einlageforderungen in Höhe von 12.500,00 €. Dieser Termin findet am 13.04.2026 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3614 IN 5637/25
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Mach Liebe mit der Nacht GmbH
Paradiesstr. 210, 12526 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Markus Liebchen,
Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 36928 P
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Organisation und Du…
3614 IN 5637/25
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Mach Liebe mit der Nacht GmbH
Paradiesstr. 210, 12526 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Markus Liebchen,
Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 36928 P
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Open-Air-Veranstaltungen, einschließlich gastronomischer Angebote (u.a.)
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Karrenstein, Glaser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Unter den Eichen 108a, 12203 Berlin, Gz.: 002031-25/PK/PK
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.03.2026 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Vergleich zur Abgeltung der gegenüber Herrn Liebchen geltend gemachten Geschäftsführerhaftungsansprüchen gegen Zahlung eines Betrages i.H.v. 43.000,00 € sowie Erbringung der noch offenen Einlageforderungen i.H.v. 12.500,00 € durch die Alleingesellschafterin der Schuldnerin.
wird bestimmt auf
Montag, 13.04.2026, 11:25 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3614 IN 5637/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Mach Liebe mit der Nacht GmbH
Paradiesstr. 210, 12526 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Markus Liebchen,
Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 36928 P
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Organisation und Durchführung von Ver…
3614 IN 5637/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Mach Liebe mit der Nacht GmbH
Paradiesstr. 210, 12526 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Markus Liebchen,
Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 36928 P
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Open-Air-Veranstaltungen, einschließlich gastronomischer Angebote (u.a.)
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hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 12.03.2026 die Regelvergütung gemäß § 63 InsO i.V.m. §§ 2, 10, 11 Abs. 1 InsVV sowie einen Zuschlag von 89 % für die besonders umfangreichen Sanierungsbemühungen und Schadensreduzierung, die umfangreiche Betriebsfortführung und den Mehraufwand aufgrund der hohen Gläubigerzahl und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 258.293,83 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3614 IN 5637/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Mach Liebe mit der Nacht GmbH
Paradiesstr. 210, 12526 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Markus Liebchen,
Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 36928 P
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Organisation und Durchführung von Ver…
3614 IN 5637/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Mach Liebe mit der Nacht GmbH
Paradiesstr. 210, 12526 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Markus Liebchen,
Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 36928 P
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Open-Air-Veranstaltungen, einschließlich gastronomischer Angebote (u.a.)
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 12.03.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 89 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 12.03.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 89 % für die besonders umfangreichen Sanierungsbemühungen und Schadensreduzierung, die umfangreiche Betriebsfortführung und den Mehraufwand aufgrund der Hohen Gläubigerzahl gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.08.2026
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