Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mackmyra Swedish Whiskey GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 16175
EUID
DEX1721R.HRB16175
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 125/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Reinhold Horn
Adresse
Langenstücken 34, 22393 Hamburg
Telefon
040 636469-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.09.2024
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
24.10.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mackmyra Swedish Whiskey GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Schwarzenbek ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Beuck. Im Verfahrensverlauf wurden allen Beteiligten Fristen zur Stellungnahme zu Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters eingeräumt. Die erste Frist endete nach Bekanntgabe am 07.03.2025, die zweite nach Bekanntgabe am 09.04.2025. Ein weiterer Verfahrensschritt ist die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Kaufvertrag vom 17.09.2025 betreffend den Restwarenbestand. Dieser Termin ist für den 24.10.2025 angesetzt. Gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mackmyra Swedish Whiskey GmbH ist beim Amtsgericht Schwarzenbek anhängig. Am 09.09.2024 wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Reinhold Horn zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldneri…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mackmyra Swedish Whiskey GmbH ist beim Amtsgericht Schwarzenbek anhängig. Am 09.09.2024 wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Reinhold Horn zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen seitdem der Zustimmung des Verwalters. Im weiteren Verlauf wurden Fristen zur Stellungnahme zu Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters gesetzt. Für den 24.10.2025 ist ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Kaufvertrag betreffend den Restwarenbestand angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 125/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mackmyra Swedish Whiskey GmbH, Auf dem Gut 4b, 21493 Basthorst, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Thiele
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16175 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstra…
1 IN 125/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mackmyra Swedish Whiskey GmbH, Auf dem Gut 4b, 21493 Basthorst, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Thiele
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16175 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstraße 7, 25335 Elmshorn, Gz.: 2172/24
Beschluss:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu dem Kaufvertrag vom 17.09.2025 betreffend den Restwarenbestand
wird bestimmt auf
Freitag, 24.10.2025, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 4, Amtsgericht Schwarzenbek, Möllner Straße 20, 21493 Schwarzenbek
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 24.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 125/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mackmyra Swedish Whiskey GmbH, Auf dem Gut 4b, 21493 Basthorst, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Thiele
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16175 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstra…
1 IN 125/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mackmyra Swedish Whiskey GmbH, Auf dem Gut 4b, 21493 Basthorst, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Thiele
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16175 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstraße 7, 25335 Elmshorn, Gz.: 2172/24
wird allen Beteiligten Gelegenheit gegeben innerhalb von 2 Wochen zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen. Der Vergütungsantrag kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 125/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mackmyra Swedish Whiskey GmbH, Auf dem Gut 4b, 21493 Basthorst, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Thiele
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16175 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstra…
1 IN 125/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mackmyra Swedish Whiskey GmbH, Auf dem Gut 4b, 21493 Basthorst, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Thiele
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16175 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstraße 7, 25335 Elmshorn, Gz.: 2172/24
wird allen Beteiligten Gelegenheit gegeben innerhalb von 2 Wochen zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 07.04.2025 Stellung zu nehmen. Der Vergütungsantrag kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 09.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 125/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Mackmyra Swedish Whiskey GmbH, Auf dem Gut 4b, 21493 Basthorst, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Thiele
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16175 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstraße 7, 253…
1 IN 125/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Mackmyra Swedish Whiskey GmbH, Auf dem Gut 4b, 21493 Basthorst, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Thiele
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16175 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstraße 7, 25335 Elmshorn, Gz.: 2172/24
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 09.09.2024 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Reinhold Horn, Langenstücken 34, 22393 Hamburg, Telefon: 040 636469-0, Telefax: 040 636469-70.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 09.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.