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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Am 13.08.2026 hat das Amtsgericht Offenbach am Main im Verfahren über das Vermögen der Maczka UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen fortan der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sind angewiesen, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Netzel bestellt worden.
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