Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MAE International Business and Tourismservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrichstr. 9a, 33102 Paderborn
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 12392
Stammkapital
500.000,00 EUR
EUID
DER2809.HRB12392
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 133/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Einsicht Forderungsverzeichnis
20.03.2024
Stichtag Gläubigerversammlung
22.03.2024
Prüfungsstichtag
29.04.2024
Frist zur Stellungnahme Schlussverteilung
31.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf sowie Im- und Export von Waren, Erbringung von Reisedienstleistungen und -veranstaltungen, Vermittlung von Wohnraum für ausländische Touristen und Studenten, Tätigkeit als Handelsvertreter sowie Betrieb eines Supermarktes.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Import & Export
Nebenbranche
Hotellerie & Tourismus
Geschäftstätigkeit
An- und Verkauf sowie Import und Export von Waren, Reisedienstleistungen und Vermittlung von Wohnraum für Touristen und Studenten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAE International Business and Tourismservice GmbH ist eröffnet und läuft. Das Amtsgericht Paderborn hat für den 22.03.2024 einen Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung festgelegt. Auf dieser soll über den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Herrn Reda Salem beschlossen werden, der sich zur Zahlung von 4.000,- € an die Insolvenzmasse verpflichtet. Die schriftlichen Stellungnahmen der Gläubiger sind bis zu diesem Termin einzureichen. Parallel dazu werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 29.04.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den noch zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen sind ab dem 20.03.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn niedergelegt. Die Bekanntmachungen stammen vom 01.03.2024 und 18.03.2024.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAE International Business and Tourismservice GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Reda Eladawy Ibrahim Salem vertreten. Im Verfahren sind verschiedene Schritte erfolgt: Zunächst wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 22.03.2024 angesetzt, u…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAE International Business and Tourismservice GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Reda Eladawy Ibrahim Salem vertreten. Im Verfahren sind verschiedene Schritte erfolgt: Zunächst wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 22.03.2024 angesetzt, um über einen Vergleich mit dem Geschäftsführer abzustimmen. Anschließend wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 29.04.2024 war. Der Rechtsanwalt Stephan Michels ist als Insolvenzverwalter bestellt und hat sein Amt seit dem 10.10.2019 ausgeübt. Die Vergütung des Verwalters wurde festgesetzt, wobei die Masse laut Schlussrechnung 57.187,59 € betrug. Das Verfahren ist mit der Zustimmung zur Schlussverteilung abgeschlossen worden. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Beteiligten bis zum 31.10.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis hatten.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAE International Business and Tourismservice GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Reda Eladawy Ibrahim Salem vertreten. Im Verfahren wurde ein Vergleich mit dem Geschäftsführer zur Abgeltung von Ansprüchen aus der Geschäftsführerhaftung in Höhe von 4.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAE International Business and Tourismservice GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Reda Eladawy Ibrahim Salem vertreten. Im Verfahren wurde ein Vergleich mit dem Geschäftsführer zur Abgeltung von Ansprüchen aus der Geschäftsführerhaftung in Höhe von 4.000,- € beschlossen. Nachträglich angemeldete Forderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 29.04.2024 war. Rechtsanwalt Stephan Michels ist als Insolvenzverwalter bestellt und hat seine Vergütung sowie Auslagen festsetzen lassen. Die Masse beträgt nach der Schlussrechnung 57.187,59 €. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der verfügbare Massebestand betrug 41.815,13 €, wovon nach Abzug von Kosten und Verbindlichkeiten voraussichtlich 11.119,87 € zur Verteilung stehen. Die Quote auf die Insolvenzforderungen in Höhe von 137.828,27 € beträgt voraussichtlich 8,07 %. Der Schlusstermin wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Beteiligte bis zum 31.10.2026 Stellung nehmen konnten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12392 eingetragenen MAE International Business and Tourismservice GmbH, Friedrichstr. 9a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reda El…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12392 eingetragenen MAE International Business and Tourismservice GmbH, Friedrichstr. 9a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reda Eladawy Ibrahim Salem, Mälzer Str. 12, 33098 Paderborn
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 22.03.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin Herrn Reda Salem, nach welchem sich dieser verpflichtet zur Abgeltung der Ansprüche aus der Geschäftsführerhaftung einen Betrag in Höhe von 4.000,- € an die Insolvenzmasse zu zahlen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 19.10.2023 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 230 a eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 133/19
Amtsgericht Paderborn, 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12392 eingetragenen MAE International Business and Tourismservice GmbH, Friedrichstr. 9a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reda El…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12392 eingetragenen MAE International Business and Tourismservice GmbH, Friedrichstr. 9a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reda Eladawy Ibrahim Salem,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den noch zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 133/19
Amtsgericht Paderborn, 18.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12392 eingetragenen MAE International Business and Tourismservice GmbH, Friedrichstr. 9a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reda El…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12392 eingetragenen MAE International Business and Tourismservice GmbH, Friedrichstr. 9a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reda Eladawy Ibrahim Salem, Mälzer Str. 12, 33098 Paderborn
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
31.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 133/19
Amtsgericht Paderborn, 31.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12392 eingetragenen MAE International Business and Tourismservice GmbH, Friedrichstr. 9a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reda El…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12392 eingetragenen MAE International Business and Tourismservice GmbH, Friedrichstr. 9a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reda Eladawy Ibrahim Salem, Mälzer Str. 12, 33098 Paderborn
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stephan Michels, Paderwall 13, 33102 Paderborn
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 10.10.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 57.187,59 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 24 Gläubigern auf xxx €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.07.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Paderborn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 eingesehen werden.
2 IN 133/19
Amtsgericht Paderborn, 31.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12392 eingetragenen MAE International Business and Tourismservice GmbH, Friedrichstr. 9a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reda El…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12392 eingetragenen MAE International Business and Tourismservice GmbH, Friedrichstr. 9a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reda Eladawy Ibrahim Salem, Mälzer Str. 12, 33098 Paderborn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Der gem. Schlussbericht verfügbare Massebestand beträgt 41.815,13 €. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt nach Abzug der Verfahrenskosten gem. § 54 InsO, der noch zu verauslagenden Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO sowie den zukünftigen Vorsteuererstattungen voraussichtlich 11.119,87 €.
Demnach entfällt auf die festgestellten Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO in Höhe von 137.828,27 € eine Quote in Höhe von voraus-sichtlich 8,07 %.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
2 IN 133/19
Amtsgericht Paderborn, 15.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12392 eingetragenen MAE International Business and Tourismservice GmbH, Friedrichstr. 9a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reda El…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12392 eingetragenen MAE International Business and Tourismservice GmbH, Friedrichstr. 9a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reda Eladawy Ibrahim Salem, Mälzer Str. 12, 33098 Paderborn
ist die Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.
2 IN 133/19
Amtsgericht Paderborn, 17.09.2026
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