die Herstellung, der Vertrieb und der Handel von und mit Backwaren aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mäkelbörger KuchenManufaktur GmbH ist am 01.01.2024 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.01.2024 anzumelden. Der ursprüngliche Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und der Prüfungstermin waren für den 19.02.2024 anberaumt, wurden jedoch durch Beschluss vom 08.02.2024 auf den 18.03.2024 verlegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Nachtragsprüfungen für Forderungen durchgeführt: Für bis zum 18.03.2025 nachträglich angemeldete Forderungen war der Prüfungsstichtag der 02.05.2025, für bis zum 18.09.2025 nachträglich angemeldete Forderungen der 20.10.2025. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Nachtragsprüfung bzw. des laufenden Insolvenzverfahrens mit Fokus auf die Feststellung nachträglicher Forderungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 598/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mäkelbörger KuchenManufaktur GmbH, Warliner Straße 2, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Grimminger und Viola Kaluza
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg - Registergericht - Register-Nr.: HRB 21003
- Schuldnerin -
Verfahre…
701 IN 598/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mäkelbörger KuchenManufaktur GmbH, Warliner Straße 2, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Grimminger und Viola Kaluza
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg - Registergericht - Register-Nr.: HRB 21003
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin
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hat der Insolvenzverwalter am 01.01.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 02.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 598/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mäkelbörger KuchenManufaktur GmbH, Warliner Straße 2, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Grimminger und Viola Kaluza
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg - Registergericht - Register-Nr.: HRB 21003
- Schuldnerin -
Verfahre…
701 IN 598/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mäkelbörger KuchenManufaktur GmbH, Warliner Straße 2, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Grimminger und Viola Kaluza
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg - Registergericht - Register-Nr.: HRB 21003
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2024 um 07.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
Telefon: 0331 2980017
Telefax: 0331 2980099
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.01.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 29.01.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 19.02.2024, 14:30 Uhr,
Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, Neubrandenburg, Amtsgericht Neubrandenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 19.02.2024, 14:30 Uhr,
Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, Neubrandenburg, Amtsgericht Neubrandenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
- Petra Lehr, Einsteinstraße 13, 17036 Neubrandenburg
- Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29,
22761 Hamburg - Herr Rechtsanwalt Tim Wierzbinski
- Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ) Frankfurt Branch, Stephanstraße 14 - 16, 60313 Frankfurt am Main - Herr Luis Wenzel
- Agentur für Arbeit Hamburg, vertreten durch Herrn Jens Greulich, Kurt-Schumacher-Al- lee 16, 20097 Hamburg
- Rechtsanwältin Manuela Wetzel, Puschkinallee 3, 14469 Potsda
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 23.10.2023 beim Insolvenzgericht Neubrandenburg eingegangen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 01.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 598/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mäkelbörger KuchenManufaktur GmbH, Warliner Straße 2, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Grimminger und Viola Kaluza
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg - Registergericht - Register-Nr.: HRB 21003
- Schuldnerin -
Verfahrens…
701 IN 598/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mäkelbörger KuchenManufaktur GmbH, Warliner Straße 2, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Grimminger und Viola Kaluza
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg - Registergericht - Register-Nr.: HRB 21003
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin
Beschluss:
Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten
vom Montag, 19.02.2024, 14:30 Uhr
wird verlegt auf
Montag, 18.03.2024, 14:30 Uhr,
Sitzungssaal 4, 1. OG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
Hinweis:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Prüfungstermin vom Montag, 19.02.2024, 14:30 Uhr wird ebenfalls verlegt auf
Montag, 18.03.2024, 14:30 Uhr,
Sitzungssaal 4, 1. OG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
Hinweise:
Der Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, kann nur mündlich in diesem Termin erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Unabhängig von der Terminverlegung verbleibt es bei allen im Eröffnungsbeschluss vom 01.01.2024 getroffenen Feststellungen und Beschlussfassungen.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung dieses Beschlusses durchzuführen.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 08.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 598/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mäkelbörger KuchenManufaktur GmbH, Warliner Straße 2, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Grimminger und Viola Kaluza
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21003
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rec…
701 IN 598/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mäkelbörger KuchenManufaktur GmbH, Warliner Straße 2, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Grimminger und Viola Kaluza
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21003
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin
Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Sachwalters wurden festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, § 3 InsVV). Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 28.06.2024 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 25.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 598/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mäkelbörger KuchenManufaktur GmbH, Warliner Straße 2, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Grimminger und Viola Kaluza
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21003
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rec…
701 IN 598/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mäkelbörger KuchenManufaktur GmbH, Warliner Straße 2, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Grimminger und Viola Kaluza
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21003
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin
1. Die Prüfung der bis 18.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 210-212 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 20.10.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 598/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mäkelbörger KuchenManufaktur GmbH, Warliner Straße 2, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Grimminger und Viola Kaluza
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21003
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rec…
701 IN 598/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mäkelbörger KuchenManufaktur GmbH, Warliner Straße 2, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Grimminger und Viola Kaluza
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21003
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin
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1. Die Prüfung der bis 18.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 193-209 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 02.05.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 31.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 598/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mäkelbörger KuchenManufaktur GmbH, Warliner Straße 2, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Grimminger und Viola Kaluza
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21003
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rec…
701 IN 598/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mäkelbörger KuchenManufaktur GmbH, Warliner Straße 2, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Grimminger und Viola Kaluza
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21003
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin
1. Die Prüfung der bis 18.09.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 186-192 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.10.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 23.09.2024
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