Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Magic Trockenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Nassauer Straße 3, 65719 Hofheim am Taunus
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 118767
EUID
DEM1201.HRB118767
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 242/21 M-16-8
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Gustav Magic
Termine & Fristen
Stichtag
06.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Trockenbauarbeiten, Kleintransporte bis 3,5 Tonnen, Hausmeisterservice, Kabelverlegung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magic Trockenbau GmbH, Frankfurt am Main (Aktenzeichen 810 IN 242/21 M-16-8), sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist der 06.10.2025. Die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen beträgt EUR 25.635,37, wobei ein Massebestand von EUR 6.368,20 zur Verfügung steht. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Das Verfahren ist nach Anhörung der Gläubiger mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt (§ 207 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 242/21 M-16-8 : In dem Insolvenzverfahren Magic Trockenbau GmbH, Heddernheimer Landstraße 150a, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118767),
vertreten durch:
Gustav Magic (Geschäftsführer), wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die K…
810 IN 242/21 M-16-8 : In dem Insolvenzverfahren Magic Trockenbau GmbH, Heddernheimer Landstraße 150a, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118767),
vertreten durch:
Gustav Magic (Geschäftsführer), wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 242/21 M-16-8 In dem Insolvenzverfahren Magic Trockenbau GmbH, Heddernheimer Landstraße 150a, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118767),
vertreten durch:
Gustav Magic, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
…
810 IN 242/21 M-16-8 In dem Insolvenzverfahren Magic Trockenbau GmbH, Heddernheimer Landstraße 150a, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118767),
vertreten durch:
Gustav Magic, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR 1.400,00.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 06.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 242/21 M-16-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magic Trockenbau GmbH, Heddernheimer Landstraße 150a, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118767),
vertr. d.: Gustav Magic, , zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigervers…
810 IN 242/21 M-16-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magic Trockenbau GmbH, Heddernheimer Landstraße 150a, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118767),
vertr. d.: Gustav Magic, , zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 06.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.000,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 242/21 M-16-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magic Trockenbau GmbH, Heddernheimer Landstraße 150a, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118767),
vertr. d.: Gustav Magic, , zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR …
810 IN 242/21 M-16-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magic Trockenbau GmbH, Heddernheimer Landstraße 150a, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118767),
vertr. d.: Gustav Magic, , zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 7.301,53 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magic Trockenbau GmbH, Heddernheimer Landstraße 150a, 60439 Frankfurt, Geschäfts-Nr.: 810 IN 242/21 M, teile ich zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung nach § 188 InsO mit, dass die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen EUR 25.…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magic Trockenbau GmbH, Heddernheimer Landstraße 150a, 60439 Frankfurt, Geschäfts-Nr.: 810 IN 242/21 M, teile ich zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung nach § 188 InsO mit, dass die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen EUR 25.635,37 beträgt.
Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 6.368,20. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Treuhändervergütung sowie die Veröffentlichungskosten zu berücksichtigen.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.08.2025
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