Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MAGNA Portfolio Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 143105
EUID
DEK1101.HRB143105
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 319/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.08.2025 , 12:07 Uhr
Einstellung
26.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 21.08.2025 um 12:07 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MAGNA Portfolio Management GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143105, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin betreibt den An- und Verkauf sowie die Bestandshaltung von eigenen Immobilien. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAGNA Portfolio Management GmbH wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 26.08.2026 mangels Masse abgewiesen. Zuvor war am 21.08.2025 die Eröffnung des Verfahrens angeordnet und vorläufige Sicherungsmaßnahmen verhängt worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAGNA Portfolio Management GmbH wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 26.08.2026 mangels Masse abgewiesen. Zuvor war am 21.08.2025 die Eröffnung des Verfahrens angeordnet und vorläufige Sicherungsmaßnahmen verhängt worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dem Beschluss zur Abweisung mangels Masse sind diese vorläufigen Maßnahmen durch denselben Beschluss vom 26.08.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAGNA Portfolio Management GmbH ist am 21.08.2025 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt. Das Verfahren ist am 26.08.2026 mangels Masse durch Beschluss des Amtsgerichts Hamb…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAGNA Portfolio Management GmbH ist am 21.08.2025 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt. Das Verfahren ist am 26.08.2026 mangels Masse durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg eingestellt worden. Die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind mit diesem Beschluss aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 319/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143105 eingetragenen MAGNA Portfolio Management GmbH, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Götsch und …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 319/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143105 eingetragenen MAGNA Portfolio Management GmbH, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Götsch und Frau Bianca Isolde Weber-Ediger
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf und die Bestandshaltung von eigenen Immobilien.
ist am 21.08.2025, um 12:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 319/25
Amtsgericht Hamburg, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 319/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143105 eingetragenen MAGNA Portfolio Management GmbH, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Götsch und …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 319/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143105 eingetragenen MAGNA Portfolio Management GmbH, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Götsch und Frau Bianca Isolde Weber-Ediger,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf und die Bestandshaltung von eigenen Immobilien.
ist der am 15.08.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 15.08.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 26.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
67c IN 319/25
Amtsgericht Hamburg, 26.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 319/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143105 eingetragenen MAGNA Portfolio Management GmbH, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Götsch, und…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 319/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143105 eingetragenen MAGNA Portfolio Management GmbH, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Götsch, und Frau Bianca Isolde Weber-Ediger,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf und die Bestandshaltung von eigenen Immobilien.
sind die am 21.08.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 26.08.2026 aufgehoben worden.
67c IN 319/25
Amtsgericht Hamburg, 26.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 319/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143105 eingetragenen MAGNA Portfolio Management GmbH, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Götsch und …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 319/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143105 eingetragenen MAGNA Portfolio Management GmbH, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Götsch und Frau Bianca Isolde Weber-Ediger
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.09.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 404 eingesehen werden.
67c IN 319/25
Amtsgericht Hamburg, 23.09.2026
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