Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MAGNA Ü26 GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 122981
EUID
DEK1101.HRA122981
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 504/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt
Rolle
Sachwalter
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
01.07.2026 , 10:16 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.08.2026
Berichtstermin
22.09.2026 , 09:50 Uhr
Prüfungstermin
22.09.2026 , 09:50 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 01.07.2026 um 10:16 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAGNA Ü26 GmbH & Co. KG eröffnet, da Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegen. Das Verfahren erfolgt in Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters. Die Eröffnung basiert auf einem Antrag der Schuldnerin vom 22.12.2025. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.08.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Die Tabellen mit den Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 31.08.2026 auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 22.09.2026 um 09:50 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Sachwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 504/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122981 eingetragenen MAGNA Ü26 GmbH & Co. KG, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hambu…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 504/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122981 eingetragenen MAGNA Ü26 GmbH & Co. KG, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142167 eingetragene MAGNA PE Verwaltungs GmbH, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Göcks
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2026, um 10:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 22.09.2026, 09:50 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Raum B 404 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 504/25
Amtsgericht Hamburg, 01.07.2026
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