Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
c/o Hotel am Rosengarten, Osterbergstraße 16, 74206 Bad Wimpfen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 770128
EUID
DEB8534.HRB770128
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
542 IN 1069/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Yurtsever Özgür Bayrak
Adresse
Königsbrücker Straße 121 a, 01099 Dresden
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2021
Widerspruchsfristende
30.04.2024
Schlusstermin
10.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Hotels in Dresden und Umgebung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist am 01.03.2021 eröffnet worden. Im Rahmen des Verfahrens wurde für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei die Widerspruchsfrist am 30.0
4.2024 endete. Der Insolvenzverwalter hat für seine Tätigkeit eine Vergütung sowie Auslagen feststellen lassen, basierend auf einer Teilungsmasse von 488.011,46 EUR. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Für den schriftlichen Schlusstermin ist eine Frist bis zum 10.11.2025 zur Stellungnahme bezüglich der Schlussrechnung, des Schlussverzeichnisses und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände gesetzt. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von 1.117.954,07 EUR zu berücksichtigen, wobei eine Masse von ca. 24.078,25 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1069/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Königsbrücker Straße 121 a, 01099 Dresden, Amtsgericht Stuttgart , HRB 770128
vertreten durch den Geschäftsführer Yurtsever Özgür Bayrak
ergeht am 20.03.2024 nac…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1069/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Königsbrücker Straße 121 a, 01099 Dresden, Amtsgericht Stuttgart , HRB 770128
vertreten durch den Geschäftsführer Yurtsever Özgür Bayrak
ergeht am 20.03.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.04.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1069/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Königsbrücker Straße 121 a, 01099 Dresden, Amtsgericht Stuttgart , HRB 770128
vertreten durch den Geschäftsführer Yurtsever Özgür Bayrak
ergeht am 16.07.2025 nac…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1069/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Königsbrücker Straße 121 a, 01099 Dresden, Amtsgericht Stuttgart , HRB 770128
vertreten durch den Geschäftsführer Yurtsever Özgür Bayrak
ergeht am 16.07.2025 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung festgesetzt:
Vergütung
EUR
Auslagen
EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
EUR
Gesamtbetrag
EUR
in Worten: EUR
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.03.2021 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 12.06.2023 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 488011.46 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 125 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 12.06.2023 verwiesen.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.
Zuschläge waren insbesondere zu gewähren für die umfangreiche Betriebsfortführung , die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Buchführung und Forderungseinzug sowie die schwierige Verwertung der Masse.
Insgesamt erscheint in der Gesamtschau ein Zuschlag von 125 % angemessen. Eine bloße Addition der Zuschlagstatbestände ist hierbei nicht vorgesehen.
Vorzunehmen ist durch das Gericht eine Prüfung der Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigungen von Überschneidungen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass der Gesamtzuschlag in seiner Gänze angemessen ist, vgl. BGH, Beschluss vom 22.06.2017, IX ZB 65/15, LG Dresden vom 18.02.2021, 5 T 58/21.
Die vom Verwalter im Antrag dargelegten Erhöhungstatbestände sind grundsätzlich geeignet , Zuschläge zum Regelbruchteil zu gewähren. Das Verfahren übersteigt sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht ein sogenanntes Normalverfahren und hat den Insolvenzverwalter in erhöhtem Maße in Anspruch genommen. Insbesondere ist hierzu auf die Darlegungen im Antrag vom 12.06.2023 und den Schlussbericht zu verweisen.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1069/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Königsbrücker Straße 121 a, 01099 Dresden, Amtsgericht Stuttgart , HRB 770128
vertreten durch den Geschäftsführer Yurtsever Özgür Bayrak
ergeht am 10.09.2025 nac…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1069/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Königsbrücker Straße 121 a, 01099 Dresden, Amtsgericht Stuttgart , HRB 770128
vertreten durch den Geschäftsführer Yurtsever Özgür Bayrak
ergeht am 10.09.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
10.11.2025
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 1.117.954,07 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 24.078,25 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
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