Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Sophie GmbH ist am 01.06.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 22.03.2024 Dr. Martin Dietrich als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und allgemeine Zustimmungsvorbehalte angeordnet worden. Nach der Eröffnung bleibt Dr. Martin Dietrich als Insolvenzverwalter tätig. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 13.07.2024. Am 30.07.2024 wurde Rechtsanwalt Nicolas Rebel als Sonderinsolvenzverwalter bestellt, um einen Interessenkonflikt bei der Prüfung einer Forderung des Insolvenzverwalters über ein verbundenes Unternehmen zu vermeiden. Ein gemeinsamer Termin für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über die Betriebsfortführung und die Gläubigerausschusswahl sowie der Prüfungstermin für angemeldete Forderungen ist auf den 26.08.2024 anberaumt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Sophie GmbH ist am 01.06.2024 eröffnet worden. Zuvor war Dr. Martin Dietrich bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und mit allgemeinen Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO ausgestattet worden. Die Forderungen im Rang des § 38 InsO w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Sophie GmbH ist am 01.06.2024 eröffnet worden. Zuvor war Dr. Martin Dietrich bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und mit allgemeinen Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO ausgestattet worden. Die Forderungen im Rang des § 38 InsO waren bis zum 13.07.2024 anzumelden. Am 30.07.2024 wurde Rechtsanwalt Nicolas Rebel als Sonderinsolvenzverwalter bestellt, um einen Interessenkonflikt bei der Prüfung einer Forderung zu vermeiden. Ein gemeinsamer Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung sowie der Prüfungstermin für angemeldete Forderungen sind auf den 26.08.2024 anberaumt worden. Zudem ist die Vergütung eines Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses durch das Gericht festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 440/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Sophie GmbH, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin, derzeit: Gerhard-Hauptmann-Straße 5, 01219 Dresden, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169916
vertreten durch den Geschäft…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 440/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Sophie GmbH, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin, derzeit: Gerhard-Hauptmann-Straße 5, 01219 Dresden, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169916
vertreten durch den Geschäftsführer Billy Rudolf Sorgatz
- wurde am 22.03.2024 um 10:13 Uhr Dr. Martin Dietrich, Hohe Straße 22, 01069 Dresden, Email geschäftlich dresden@moenning-partner.com, Telefon geschäftlich 0351 811306 32, Website www.moenning-partner.com, Telefax 0351 811306 20 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
|
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/549 IN 440/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Sophie GmbH, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169916
vertreten durch den Geschäftsführer Billy Rudolf Sorgatz
- wurde am 01.06.2024 um 10…
|
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/549 IN 440/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Sophie GmbH, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169916
vertreten durch den Geschäftsführer Billy Rudolf Sorgatz
- wurde am 01.06.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich, Hohe Straße 22, 01069 Dresden, Email geschäftlich: dresden@moenning-partner.com Telefon geschäftlich: 0351 811306 32 Telefax: 0351 811306 20
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 13.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Montag, 26.08.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Montag, 26.08.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 440/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Sophie GmbH, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169916
vertreten durch den Geschäftsführer Billy Rudolf Sorgatz
ergeht am 30.07.2024 nachfolgende…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 440/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Sophie GmbH, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169916
vertreten durch den Geschäftsführer Billy Rudolf Sorgatz
ergeht am 30.07.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Nicolas Rebel
Königstraße 17
01097 Dresden
Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com
Telefax: 0351 20536 79
Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
bestellt.
2. Der Sonderinsolvenzverwalter wird beauftragt:
Anstelle des Insolvenzverwalters die nachfolgend aufgeführte, zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung zu prüfen und das Prüfungsergebnis im entsprechenden Prüfungstermin zur Tabelle feststellen zu lassen.
Gläubigerbezeichnung
Tabelle Blatt Nr.:
Rechtsanwalt Tino Schweizer als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Hildegard GmbH
38
Gründe:
Die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ist notwendig, weil der Insolvenzverwalter mit dem für das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Hildegard GmbH (Gläubigerin lfd. Nr. 38) bestellten Insolvenzverwalters Tino Schweizer, der im hiesigen Verfahren die Forderung lfd. Nr. 38 in Höhe von 94.679,23 EUR zur Tabelle angemeldet hat, derselben Sozietät angehört.
Für die Tätigkeit der Prüfung der Forderung ist der Insolvenzverwalter rechtlich verhindert; der Anschein eines möglichen Interessenkonfliktes kann nur durch die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters vermieden werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 440/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Sophie GmbH, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169916
vertreten durch den Geschäftsführer Billy Rudolf Sorgatz
- wurde die Vergütung der Mitglie…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 440/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Wohnstift Sophie GmbH, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 169916
vertreten durch den Geschäftsführer Billy Rudolf Sorgatz
- wurde die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses am 14.04.2025 festgesetzt.
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses, Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Leipzig, vertr. d. Frau Katrin Steffan, wird wie folgt festgesetzt: Vergütung
XXX EUR Auslagen
zzgl. 19% Umsatzsteuer Gesamtbetrag
XXX EUR XXX EUR XXX EUR
in Worten: XXX EUR
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, nach Rechtskraft des Beschlusses die festgesetzte Vergütung aus der verwalteten Masse zu entnehmen und an das vorläufige Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
Gründe:
Die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Leipzig, vertr. d. Frau Katrin Steffan, als Antragstellerin wurde mit Beschluss vom 28.03.2024 zur Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestimmt.
Seite 1
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 11.09.2024 zugrunde. Die Schuldnerin und der Insol-
venzverwalter wurden zu dem Antrag gehört. Einwände wurden nicht vorgetragen.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Aus-
lagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung
ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Grundsätzlich bemisst sich die Vergütung des Gläubigerausschussmitgliedes gemäß §§ 73
Abs. 1 S. 2 InsO, 17 InsVV nach Zeitaufwand und dem Umfang der jeweiligen Tätigkeit des
Mitgliedes des Gläubigerausschusses.
Nach § 17 InsVV ist für die Gläubigerausschussmitglieder ein Stundensatz von EUR XXX bis
EUR XXX vorgesehen.
Der Stundensatz ist individuell für jedes Mitglied aufgrund von Besonderheiten oder Erschwer-
nissen des Verfahrens aber auch den besonderen Tätigkeiten oder Leistungen und Fähigkei-
ten des Mitglieds zu ermitteln
Bei der Prüfung des Zeitaufwandes finden alle Zeiten, die im Zusammenhang mit der Aus-
schusstätigkeit stehen, Berücksichtigung. Hierbei werden die in der Aufstellung angesetzten
Stundenbruchteile, z.B. für die Beschlussfassung bzgl. der Haftpflichtversicherung, des Be-
schlusses hinsichtlich des M&A Prozesses usw. als angemessen angesehen und zeitmäßig
nicht eingekürzt.
Die Vergütung als Mitglied im vorläufigen Gläubigerausschuss nach Bestellung des vorläufigen
Gläubigerausschusses bis zur Aufhebung des vorläufigen Gläubigerausschusses im Be-
richts- und Prüfungstermin beträgt gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 InsVV XXX EUR. Der Be-
trag ermittelt sich unter Zugrundelegung eines Stundensatzes von XXX EUR für einen Zeitauf-
wand von insgesamt 5,72 Stunden.
Vorliegend wird im Rahmen der Gesamtabwägung ein Stundensatz von XXX EUR für die Tä-
tigkeiten, die einer rechtlichen Prüfung und Würdigung unterliegen als angemessen erachtet.
Das Gericht hat hierbei Aspekte wie die berufliche Qualifikation, jedoch auch die individuelle
Beanspruchung des Mitgliedes des Gläubigerausschusses im beantragten Zeitraum für die
Festsetzung des Stundensatzes herangezogen. Im vorliegenden Verfahren handelt es sich
um ein Seniorenheim, welches am hiesigen Standort mit 67 Arbeitnehmern bei Insolvenzan-
tragstellung zu den größeren Unternehmen zählt. Die Antragstellerin verfügt als Diplom Ver-
waltungswirtin und ihre mehrjährige Tätigkeit Erfahrungen und Kenntnisse, welche in dem vor-
liegenden Verfahren zum Einsatz kamen. Die Höhe des Stundensatzes ist daher antragsge-
mäß festzusetzen.
Der Vergütungswert beträgt mithin 858,00 EUR.
Die Erstattung von Auslagen wurde nicht beantragt.
Zusätzlich ist die von dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses zu zahlende Um-
satzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
Seite 2
statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die
Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die
Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird,
mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch
öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufga-
be zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck
entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksa-
me öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinne-
rungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erin-
nerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt
werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben ge-
nannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unter-
zeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht wer-
den. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch
einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen
Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusam-
menschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elek-
tronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen,
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht
Seite 3
werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.