Koordination und Vergabe von Leistungen von technischen, kaufmännischen und infrastrukturellen Bewirtschaftung von Immobilien, Durchführung von Instandhaltungs-, Aufsicht-, Pflege-, Reinigungsarbeiten, Hausmeisterdienst.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Main First Facility Management GmbH ist am 11.07.2024 um 15:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-penders bestellt worden. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der bis zum 19.05.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger können bis zum 02.06.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
20.01.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 520/24 M-9-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Main First Facility Management GmbH, Kantstraße 5a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118754),
vertreten durch:
Ngoc Thoung Nguyen, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin),
werden für die…
Amtsgericht Frankfurt am Main
20.01.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 520/24 M-9-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Main First Facility Management GmbH, Kantstraße 5a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118754),
vertreten durch:
Ngoc Thoung Nguyen, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin),
werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 57.306,38 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx.
Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt.
Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben.
Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund des obstruktiven und unkooperativen Verhaltens der Geschäftsführerin, dass die Ermittlungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin erschwerte, die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 15 % auf insgesamt 40 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 520/24 M: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Main First Facility Management GmbH, Kantstraße 5a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118754), vertr. d.: Ngoc Thoung Nguyen, Gutenbergstraße 19, 60327 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist am 11.07.2024 um 15:10 Uhr die vorläufige Ve…
810 IN 520/24 M: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Main First Facility Management GmbH, Kantstraße 5a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118754), vertr. d.: Ngoc Thoung Nguyen, Gutenbergstraße 19, 60327 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist am 11.07.2024 um 15:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069 / 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 520/24 M-9-9 - In dem Insolvenzverfahren Main First Facility Management GmbH, Kantstraße 5a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118754),
vertreten durch:
Ngoc Thoung Nguyen, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 19.05.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolv…
810 IN 520/24 M-9-9 - In dem Insolvenzverfahren Main First Facility Management GmbH, Kantstraße 5a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118754),
vertreten durch:
Ngoc Thoung Nguyen, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 19.05.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.06.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 27.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 520/24 M: In dem Insolvenzverfahren Main First Facility Management GmbH, Kantstraße 5a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118754),
vertreten durch:
Ngoc Thoung Nguyen, Gutenbergstraße 19, 60327 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde am 26.09.2024 um 08:03 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, …
810 IN 520/24 M: In dem Insolvenzverfahren Main First Facility Management GmbH, Kantstraße 5a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118754),
vertreten durch:
Ngoc Thoung Nguyen, Gutenbergstraße 19, 60327 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde am 26.09.2024 um 08:03 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069 / 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 26.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 520/24 M-9-9 Am 26.09.2024 um 08:03 Uhr ist das Insolvenzverfahren Main First Facility Management GmbH, Kantstraße 5a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118754),
vertreten durch:
Ngoc Thoung Nguyen, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ulrike Hoge-…
810 IN 520/24 M-9-9 Am 26.09.2024 um 08:03 Uhr ist das Insolvenzverfahren Main First Facility Management GmbH, Kantstraße 5a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118754),
vertreten durch:
Ngoc Thoung Nguyen, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069 / 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.12.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.12.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 520/24 M-9-9 In dem Insolvenzverfahren Main First Facility Management GmbH, Kantstraße 5a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118754), vertr. d.: Ngoc Thoung Nguyen, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fä…
810 IN 520/24 M-9-9 In dem Insolvenzverfahren Main First Facility Management GmbH, Kantstraße 5a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118754), vertr. d.: Ngoc Thoung Nguyen, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 14.10.2024
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