Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Berg 15, 64546 Mörfelden-Walldorf
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 52978
Stammkapital
25.600,00 EUR
EUID
DEM1103.HRB52978
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 360/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
10.07.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.05.2026
Schlusstermin
22.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Veredelung von Papier, Pappe, Papier- und Pappe-Erzeugnissen jeglicher Art sowie alle damit verwandten technischen und gewerblichen Tätigkeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Druck, Papier & Verpackung
Subbranche
Papierverarbeitung
Geschäftstätigkeit
Veredelung von Papier, Pappe und Papier- und Pappe-Erzeugnissen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 20.05.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Eine Gläubigerversammlung ist für den 10.07.2024, 10:00 Uhr, im Amtsgericht Darmstadt anberaumt. Auf der Tagesordnung steht die Genehmigung eines Vergleiches mit Herrn Klaus Kucharski, dem ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin, der sich verpflichtet, einen Betrag in Höhe von 7.500,00 € in Monatsraten zu je 500,00 €, beginnend mit dem 1. November 2024, zu leisten. Zudem wird der Insolvenzverwalter ermächtigt, von der Anspruchsdurchsetzung gegenüber dem Geschäftsführer Herrn Emilio Menno abzusehen. Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH ist eröffnet und läuft als laufendes Insolvenzverfahren. Im Verfahren wurde ein Termin zur Gläubigerversammlung für den 10. Juli 2024 angesetzt, auf dem unter anderem die Genehmigung eines Vergleichs mit dem ehemaligen Geschäftsfü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH ist eröffnet und läuft als laufendes Insolvenzverfahren. Im Verfahren wurde ein Termin zur Gläubigerversammlung für den 10. Juli 2024 angesetzt, auf dem unter anderem die Genehmigung eines Vergleichs mit dem ehemaligen Geschäftsführer Herrn Klaus Kucharski sowie die Ermächtigung des Insolvenzverwalters beschlossen wurden, von der Anspruchsdurchsetzung gegenüber dem aktuellen Geschäftsführer Herrn Emilio Menno abzusehen. Der Vergleich sieht vor, dass Herr Klaus Kucharski einen Betrag in Höhe von 7.500,00 Euro in Monatsraten zu je 500,00 Euro ab dem 1. November 2024 leistet. Zusätzlich wurden nachträglich angemeldete Forderungen gemäß § 177 InsO geprüft. Für den Widerspruch gegen diese Forderungen endete die Ausschlussfrist am 20. Mai 2026. Der Insolvenzverwalter hat zudem die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wogegen bis zum 28. Juli 2026 schriftlich Stellung genommen werden konnte.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH ist eröffnet und läuft beim Amtsgericht Darmstadt unter dem Aktenzeichen 9 IN 360/22. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Emilio Menno vertreten. Im Verfahrensverlauf wurde eine Gläubigerversammlung am 10. Juli 2024 abgehalte…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH ist eröffnet und läuft beim Amtsgericht Darmstadt unter dem Aktenzeichen 9 IN 360/22. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Emilio Menno vertreten. Im Verfahrensverlauf wurde eine Gläubigerversammlung am 10. Juli 2024 abgehalten, in der ein Vergleich mit Herrn Klaus Kucharski genehmigt wurde und der Insolvenzverwalter von der Anspruchsdurchsetzung gegenüber dem Geschäftsführer absehen durfte. Später wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse in Höhe von 271.738,17 EUR ermittelt wurde. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Ein Verteilungsverzeichnis wurde niedergelegt, wobei Forderungen in Höhe von insgesamt 589.200,72 EUR zu berücksichtigen sind. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 248.775,39 EUR zur Verfügung. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist auf den 22. September 2026 bestimmt. Widersprüche gegen Forderungen müssen bis zum 20. Mai 2026 eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 360/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH, Am Berg 15, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 52978), vertr. d.: Emilio Menno, Holbeinstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten …
Geschäfts-Nr. 9 IN 360/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH, Am Berg 15, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 52978), vertr. d.: Emilio Menno, Holbeinstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 20.05.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 360/22 In dem Insolvenzverfahren Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH, Am Berg 15, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 52978), vertr. d.: Emilio Menno, Holbeinstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf(Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 10.07.2024, 10:00 Uhr, Zimm…
9 IN 360/22 In dem Insolvenzverfahren Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH, Am Berg 15, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 52978), vertr. d.: Emilio Menno, Holbeinstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf(Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 10.07.2024, 10:00 Uhr, Zimmer 4.310,
4. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung: 1. Genehmigung eines Vergleiches mit Herrn Klaus Kucharski. Der ehemalige Geschäftsführer der Schuldnerin verpflichtet sich in dem Vergleich einen Betrag in Höhe von 7.500,00 € in Monatsraten zu je 500,00 €, beginnend mit dem 1. November 2024, zu leisten.
2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, von der Anspruchsdurchsetzung gegenüber dem Geschäftsführer Herrn Emilio Menno abzusehen.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 11.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 360/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH, Am Berg 15, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 52978), vertr. d.: Emilio Menno, Hermannstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und …
9 IN 360/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH, Am Berg 15, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 52978), vertr. d.: Emilio Menno, Hermannstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 28.07.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 360/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH, Am Berg 15, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 52978), vertr. d.: Emilio Menno, Hermannstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten a…
9 IN 360/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH, Am Berg 15, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 52978), vertr. d.: Emilio Menno, Hermannstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 589.200,72 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 248.775,39 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 360/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH, Am Berg 15, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 52978), vertr. d.: Emilio Menno, Hermannstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem d…
9 IN 360/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH, Am Berg 15, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 52978), vertr. d.: Emilio Menno, Hermannstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: Dienstag, den 22.09.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 360/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH, Am Berg 15, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 52978), vertr. d.: Emilio Menno, Hermannstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
…
9 IN 360/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH, Am Berg 15, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 52978), vertr. d.: Emilio Menno, Hermannstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 60 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 271.738,17 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Aufgrund der Ermittlung und Behandlung von Anfechtungsansprüchen, der ungeordneten Buchhaltung sowie der unkooperativen Geschäftsleitung war in der Gesamtbetrachtung ein Zuschlag von
60 % auf die Regelvergütung angemessen und gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.08.2026
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