Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 24672
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Insolvenzprofil
majime GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
In der Raste 12, 53129 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 24672
EUID
DER3201.HRB24672
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 32/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.03.2025
Fristende Kostenvorschuss
24.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Verkauf von Online Krankenkassen bezuschussten Gesundheits-/Fitnessprogrammen sowie weiterer Waren und Dienstleistungen auf diesem Gebiet.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der majime GmbH ist eröffnet. Der Geschäftsführer Niko Süwer vertritt die Gesellschaft gesetzlich. Dr. Christoph Niering ist als Insolvenzverwalter bestellt und übt sein Amt seit dem 18.08.2022 aus. Im September 2025 teilte der Verwalter mit, dass die Masse nicht ausreiche, um die Verfahrenskosten zu decken. Es wurde eine Frist bis zum 24.11.2025 zur Zahlung eines Kostenvorschusses von 1.500,00 EUR gesetzt. Da dieser nicht geleistet wurde, ist das Verfahren mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Vor der Einstellung hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 327.226,74 EUR. Für die Verteilung stand ein Betrag von 2.284,00 EUR zur Verfügung. Die Vergütung des Verwalters wurde mit der Mindestvergütung von 1.400,00 EUR festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der majime GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Christoph Niering ist bestellt und übt sein Amt seit dem 18.08.2022 aus. Im Januar 2025 wurde ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 17.03.2025 festgesetzt. Im September 2025 teilte der Verwalt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der majime GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Christoph Niering ist bestellt und übt sein Amt seit dem 18.08.2022 aus. Im Januar 2025 wurde ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 17.03.2025 festgesetzt. Im September 2025 teilte der Verwalter mit, dass die Masse nicht kostendeckend sei; eine Frist zur Einzahlung eines Kostenvorschusses endete am 24.11.2025. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, wobei Forderungen in Höhe von 327.226,74 EUR angemeldet waren und ein Verteilungsbetrag von 2.284,00 EUR zur Verfügung stand. Die Vergütung des Verwalters wurde auf 1.400,00 EUR zuzüglich Pauschalen festgesetzt. Das Verfahren ist mangels kostendeckender Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 32/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24672 eingetragenen majime GmbH, In der Raste 12, 53129 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niko Süwer, Wilhelm-Beer-Weg 53, 60599 Frankfurt
wird mangels kos…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 32/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24672 eingetragenen majime GmbH, In der Raste 12, 53129 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niko Süwer, Wilhelm-Beer-Weg 53, 60599 Frankfurt
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) eingesehen werden.
98 IN 32/22
Amtsgericht Bonn, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 32/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24672 eingetragenen majime GmbH, In der Raste 12, 53129 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Niko Süwer, Wilhelm-Beer-Weg 53, 60599 Frankfurt
hat das Gerich…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 32/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24672 eingetragenen majime GmbH, In der Raste 12, 53129 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Niko Süwer, Wilhelm-Beer-Weg 53, 60599 Frankfurt
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 327.226,74 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.284,00 EUR zur Verfügung. Hiervon sind zunächst die Verfahrenskosten und etwaige Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
98 IN 32/22
Amtsgericht Bonn, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 32/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24672 eingetragenen majime GmbH, In der Raste 12, 53129 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niko Süwer, Wilhelm-Beer-Weg 53, 60599 Frankfurt
reicht nach M…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 32/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24672 eingetragenen majime GmbH, In der Raste 12, 53129 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niko Süwer, Wilhelm-Beer-Weg 53, 60599 Frankfurt
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 24.11.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 1.500,00 EUR bei der Zahlstelle Bonn, Bundesbank Filiale Köln IBAN DE91 3700 0000 0038 0015 10 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
98 IN 32/22
Amtsgericht Bonn, 23.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 32/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24672 eingetragenen majime GmbH, In der Raste 12, 53129 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niko Süwer, Wilhelm-Beer-Weg 53, 60599 Frankfurt
Insolvenzverw…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 32/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24672 eingetragenen majime GmbH, In der Raste 12, 53129 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niko Süwer, Wilhelm-Beer-Weg 53, 60599 Frankfurt
Insolvenzverwalter: Dr. Christoph Niering, Hinter Hoben 149, 53129 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxxEUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxxEUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 18.08.2022 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 2.750,33 EUR.
Weil der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend. Diese beträgt unter Berücksichtigung von 5 Gläubigern 1.400,00 EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.09.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.
98 IN 32/22
Amtsgericht Bonn, 04.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 32/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24672 eingetragenen majime GmbH, In der Raste 12, 53129 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Niko Süwer, Wilhelm-Beer-Weg 53, 60599 Frankfurt
wird angeordne…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 32/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24672 eingetragenen majime GmbH, In der Raste 12, 53129 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Niko Süwer, Wilhelm-Beer-Weg 53, 60599 Frankfurt
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
98 IN 32/22
Amtsgericht Bonn, 27.01.2025
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