Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Makot GmbH vertr.d.d.Gf. Marian Kotlarik
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 33827
EUID
DEM1906.HRB33827
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 139/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christine-Karin Tryfon
Adresse
Bierstadter Str. 7, 65189 Wiesbaden
Telefon
0611 9458616 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
20.08.2026 , 13:40 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Makot GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Marian Kotlarik, ist am 20.08.2026 um 13:40 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Christine-Karin Tryfon bestellt. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 139/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Makot GmbH vertr.d.d.Gf. Marian Kotlarik, Im Sirius Office Center Wiesbaden, Mainzer Str. 75, 65189 Wiesbaden, (AG Wiesbaden , HRB 33827), ist am 20.08.2026 um 13:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. V…
10 IN 139/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Makot GmbH vertr.d.d.Gf. Marian Kotlarik, Im Sirius Office Center Wiesbaden, Mainzer Str. 75, 65189 Wiesbaden, (AG Wiesbaden , HRB 33827), ist am 20.08.2026 um 13:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine-Karin Tryfon, Bierstadter Str. 7, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 9458616 0, Fax: 0611 9458616 09, E-Mail: info@tryfon-wiesbaden.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 20.08.2026
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