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Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MALAF GmbH einen Beschluss zur Berichtigung des Rubrums gefasst. Da die Schuldnerin führungslos ist, wird sie durch die Gesellschafter Galina Dobberstein und Leonid Mindelsohn vertreten. Das Rubrum wurde entsprechend den §§ 4 InsO und 319 ZPO berichtigt und um Angaben zum Sitz, Registergericht sowie zur HRB-Nummer ergänzt. Der Beschluss des Amtsgerichts vom 07.11.2025 wird im Rubrum wie folgt ergänzt. Die aktuelle Verfahrensphase lässt sich aus diesem reinen Berichtigungsbeschluss nicht eindeutig als Eröffnung oder Laufendes Verfahren bestimmen, da keine konkreten Maßnahmen wie die Bestellung eines Verwalters oder die Forderungsanmeldung beschrieben werden.
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