Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Malandrakis GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ohmstraße 7, 63477 Maintal
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 4659
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DEM1502.HRB4659
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
Aktenzeichen
70 IN 71/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller
Adresse
Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main
Telefon
069 34879200
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag / Schlusstermin
17.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Innenausbau, Import und Export von Einrichtungsgegenständen, Dekorationsartikeln, Großkücheneinrichtungen für die Gastronomie, Vertrieb von Fahrrädern und Fahrrad-Teilen; Groß- und Einzelhandel.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Großhandel
Geschäftstätigkeit
Groß- und Einzelhandel mit Einrichtungsgegenständen, Dekorationsartikeln, Großkücheneinrichtungen sowie Fahrrädern und Fahrradteilen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malandrakis GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller hat einen Vergütungsantrag mit Erhöhungen in Höhe von 160 % gestellt, worüber den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Das Gericht hat die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt und dem Verwalter gestattet, den Betrag der Masse zu entnehmen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Schlusstermin entspricht dem Stichtag 17.11.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände erhoben werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 228.138,89 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 542.057,23 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 71/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malandrakis GmbH, ehemals Ohmstr. 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 4659), vertr. d.: Ilias Malandrakis, Ohmstr. 7, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsa…
70 IN 71/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malandrakis GmbH, ehemals Ohmstr. 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 4659), vertr. d.: Ilias Malandrakis, Ohmstr. 7, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 34879200, Fax: 069 348792099, E-Mail: m.obermueller@bop.legal wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 17.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 71/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malandrakis GmbH, ehemals Ohmstr. 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 4659), vertr. d.: Ilias Malandrakis, Ohmstr. 7, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts …
70 IN 71/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malandrakis GmbH, ehemals Ohmstr. 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 4659), vertr. d.: Ilias Malandrakis, Ohmstr. 7, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 160 % beantragt.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 17.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 71/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malandrakis GmbH, ehemals Ohmstr. 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 4659), vertr. d.: Ilias Malandrakis, Ohmstr. 7, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusster…
70 IN 71/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malandrakis GmbH, ehemals Ohmstr. 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 4659), vertr. d.: Ilias Malandrakis, Ohmstr. 7, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 17.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 17.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 71/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malandrakis GmbH, ehemals Ohmstr. 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 4659), vertr. d.: Ilias Malandrakis, Ohmstr. 7, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ha…
70 IN 71/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malandrakis GmbH, ehemals Ohmstr. 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 4659), vertr. d.: Ilias Malandrakis, Ohmstr. 7, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 34879200, Fax: 069 348792099, E-Mail: m.obermueller@bop.legal hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 228.138,89 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 542.057,23 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 17.09.2026
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