Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Malatesta GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRA 33384
EUID
DEF1103R.HRA33384
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36m IN 2684/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski
Adresse
Kirchblick 11, 14129 Berlin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
19.05.2026
Widerspruchsfrist
02.06.2026
Schlusstermin
21.08.2026 , 10:20 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malatesta GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 19.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 02.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malatesta GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Der Schuldner hatte bis zum 02.06.2026 Gelegenheit, Widersprüchen gegen die Forderungsanmeldungen zu erheben. Forderungen, ge…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malatesta GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Der Schuldner hatte bis zum 02.06.2026 Gelegenheit, Widersprüchen gegen die Forderungsanmeldungen zu erheben. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Der Insolvenzverwalter hat Regelvergütung sowie Auslagen beantragt. Das Gericht hat am 07.07.2026 einen Termin zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens gemäß § 211 InsO bestimmt. Für diesen Schlusstermin wurde der 21.08.2026 um 10:20 Uhr angesetzt. Es sind Verteilungsmittel in Höhe von 43.734,85 Euro verfügbar, abzüglich Massekosten und Masseverbindlichkeiten in Höhe von 35.309,66 Euro. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malatesta GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Der Schuldner hat Gelegenheit erhalten, bis zum 02.06.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Der Insolvenzverwalter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malatesta GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Der Schuldner hat Gelegenheit erhalten, bis zum 02.06.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski hat Antrag auf Regelvergütung und Auslagen gestellt, welche vom Gericht festgesetzt wurden. Es wurde ein Termin zur Erörterung der Schlussrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie zur Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens gemäß § 211 InsO bestimmt. Für diesen Termin wurde der 21.08.2026 um 10:20 Uhr im Amtsgericht Charlottenburg angesetzt. Die verfügbare Verteilungsmasse beträgt 43.734,85 Euro abzüglich Massekosten, wobei Masseverbindlichkeiten in Höhe von 35.309,66 Euro zu berücksichtigen sind. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 2684/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Malatesta GmbH & Co. KG, Charlottenstr. 59, 10117 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Malatesta Verwaltungs GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 33384
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfu…
36m IN 2684/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Malatesta GmbH & Co. KG, Charlottenstr. 59, 10117 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Malatesta Verwaltungs GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 33384
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 19.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 2684/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Malatesta GmbH & Co. KG, Charlottenstr. 59, 10117 Berlin AG Charlottenburg, HRA 33384
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Malatesta Verwaltungs GmbH
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 04.05.2026 Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und…
36m IN 2684/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Malatesta GmbH & Co. KG, Charlottenstr. 59, 10117 Berlin AG Charlottenburg, HRA 33384
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Malatesta Verwaltungs GmbH
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 04.05.2026 Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 58.015,63 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 25 % für Bearbeitung umfangreicher Absonderungsrechte beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 4 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 2684/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Malatesta GmbH & Co. KG, Charlottenstr. 59, 10117 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Malatesta Verwaltungs GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 33384
- Schuldnerin -
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hat das Amts…
36m IN 2684/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Malatesta GmbH & Co. KG, Charlottenstr. 59, 10117 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Malatesta Verwaltungs GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 33384
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 07.07.2026 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, Anhörung der Gläubiger zu dem Antrag des Verwalters, das Verfahren gem. § 211 InsO einzustellen
wird bestimmt auf
Freitag, 21.08.2026, 10:20 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 43734,85 € Verteilungsmasse, abzüglich der vorab zu begleichenden Massekosten, zu berücksichtigen sind 35309,66 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 2684/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Malatesta GmbH & Co. KG, Charlottenstr. 59, 10117 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Malatesta Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Gesellschafterin Antonella Montesi-Staub
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Ha…
36m IN 2684/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Malatesta GmbH & Co. KG, Charlottenstr. 59, 10117 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Malatesta Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Gesellschafterin Antonella Montesi-Staub
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 33384
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, Kirchblick 11, 14129 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.05.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 25 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 04.05.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 25 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.08.2026
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