Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Malek Brautech GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Industriestraße 76, 42551 Velbert
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 9952
EUID
DER2503.HRB9952
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 112/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Alexander Malek
Adresse
Diekmannsbusch 42, 45289 Essen
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
28.08.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
09.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und der Vertrieb einschließlich der Montage von Maschinen, Reinigungs- und Füllanlagen der Getränkeindustrie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malek Brautech GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über den Abschluss eines Kaufvertrages mit der NETMOUNTAINS Real Estate Holding GmbH zur Übertragung eines belasteten Grundstücks angesetzt. Die Zustimmung zu diesem Rechtshandlung gilt gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt, falls keine stimmberechtigten Gläubiger an der Versammlung teilnehmen. Zudem werden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist festgelegt. Beteiligte können bis zu diesem Stichtag schriftlich Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen einlegen. Die Tabelle mit den Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 112/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 9952 eingetragenen Malek Brautech GmbH, Industriestraße 76, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Malek, Diekmannsbusch 42, 45289…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 112/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 9952 eingetragenen Malek Brautech GmbH, Industriestraße 76, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Malek, Diekmannsbusch 42, 45289 Essen
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über :
Dem Abschluss eines Kaufvertrages mit der NETMOUNTAINS Real Estate Holding GmbH (Käuferin), vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Hanke, zur Übertragung des Eigentums an dem wertausschöpfend belasteten Grundstück, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Velbert, Blatt 5658, Grundstück der Gemarkung Velbert Flur 53, Flurstück 2491 (BV lfd. Nr. 10), mit den aufstehenden baulichen Anlagen gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 1.150.000,00 EUR wird gemäß § 160 Abs. 2. Nr. 3 zugestimmt.
bestimmt auf
Mittwoch, 28.08.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 112/23
Amtsgericht Wuppertal, 18.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 112/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 9952 eingetragenen Malek Brautech GmbH, Industriestraße 76, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Malek, Diekmannsbusch 42, 45289…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 112/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 9952 eingetragenen Malek Brautech GmbH, Industriestraße 76, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Malek, Diekmannsbusch 42, 45289 Essen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 112/23
Amtsgericht Wuppertal, 25.07.2024
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