Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Malerbetrieb DUO GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Reideburger Straße 42, 06112 Halle (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 211120
EUID
DEW1215.HRB211120
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 227/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig
Adresse
Willy-Brandt-Straße 44, 06110 Halle (Saale)
Telefon
0345/478130
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
17.06.2026 , 09:44 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Maler-, Lackier- und Bodenbelagsarbeiten sowie der Handel mit entsprechenden Material.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 17.06.2026 ist über das Vermögen der Malerbetrieb DUO GmbH in Halle (Saale) das vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Mit Beschluss vom selben Tag ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wodurch Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann von der Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Halle (Saale) eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 227/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb DUO GmbH, Reideburger Str. 42, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 211120), vertr. d.: Sven Werner, Arndtstr. 18, 04275 Leipzig, (Geschäftsführer), ist am 17.06.2026 um 09:44 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegner…
59 IN 227/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb DUO GmbH, Reideburger Str. 42, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 211120), vertr. d.: Sven Werner, Arndtstr. 18, 04275 Leipzig, (Geschäftsführer), ist am 17.06.2026 um 09:44 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig, Willy-Brandt-Straße 44, 06110 Halle (Saale), Tel.: 0345/478130, Fax: 0345/4781318, E-Mail: hartig @ hartig-insolvenzverwaltung.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.06.2026
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