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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Halle (Saale) hat in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EBAG ELBE BAUMASCHINEN GmbH & Co. KG die Zuständigkeit für das Verfahren erklärt, das sich auf die gesamte Unternehmensgruppe bzw. den Firmenverbund der Atlas Hannover-Gruppe erstreckt. Zu dieser Gruppe gehören neben der Antragstellerin die ATLAS HANNOVER Baumaschinen GmbH und Co, AMF-Fahrzeugbau GmbH, ELBE BAUMASCHINEN Verwaltungs-GmbH sowie die ATLAS HANNOVER Baumaschinen Verwaltungs-GmbH. Am 15.06.2026 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO ist zur vorläufigen Sachwalterin die Rechtsanwältin Karina Schwarz bestellt worden. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Eigenverwaltung
Originalbekanntmachung
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