Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Malerbetrieb Scharwat GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
An der Alten Ziegelei 2b, 66538 Neunkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 92177
EUID
DEV1109.HRB92177
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
60 IN 10/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
21.05.2024 , 09:00 Uhr
Fristende Stellungnahme schriftliches Verfahren
03.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Malergeschäftes und Ausführung von Maler- und Anstreicherarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb Scharwat GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat seinen Vergütungsantrag vorgelegt, woraufhin die Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten. Es wurde ein Termin für eine Gläubigerversammlung am 21.05.2024 anberaumt, um über Rechtshandlungen des Verwalters, insbesondere die gerichtliche Geltendmachung eines Darlehensanspruchs, zu beschließen. Im weiteren Verlauf ist der Beschluss zur Schlussverteilung ergangen, wobei die Durchführung im schriftlichen Verfahren angeordnet wurde. Die Frist zur Stellungnahme im schriftlichen Verfahren endete am 03.08.2026. Zudem ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden, basierend auf einer Masse von 59.884,15 EUR.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb Scharwat GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat seinen Vergütungsantrag vorgelegt, woraufhin die Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten. Es wurde ein Termin für eine Gläubigerversammlung am 21.05.2024 bestimmt, um über Rechtshandlungen des Ve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb Scharwat GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat seinen Vergütungsantrag vorgelegt, woraufhin die Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten. Es wurde ein Termin für eine Gläubigerversammlung am 21.05.2024 bestimmt, um über Rechtshandlungen des Verwalters zu beschließen, insbesondere die Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung eines Darlehensanspruchs. Später hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Stellungnahme im schriftlichen Verfahren endete am 03.08.2026. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 59.884,15 EUR zugrunde gelegt wurde. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 102.619,46 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 24.540,96 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 10/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 92177 eingetragenen Malerbetrieb Scharwat GmbH, An der Alten Ziegelei 2b, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 10/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 92177 eingetragenen Malerbetrieb Scharwat GmbH, An der Alten Ziegelei 2b, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Scharwat,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstraße 101, 66111 Saarbrücken
hat der Insolvenzverwalter seinen Vergütungsantrag vorgelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer 6, eingesehen werden.
60 IN 10/22
Amtsgericht Saarbrücken, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 10/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 92177 eingetragenen Malerbetrieb Scharwat GmbH, An der Alten Ziegelei 2b, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 10/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 92177 eingetragenen Malerbetrieb Scharwat GmbH, An der Alten Ziegelei 2b, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Scharwat,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstraße 101, 66111 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung eines Darlehensanspruchs gegen Frau Nicole Reif in Höhe von 23.000,00 EUR nebst Zinsen i. H. v. 1.500,00 EUR, bestimmt auf
Dienstag, 21.05.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
60 IN 10/22
Amtsgericht Saarbrücken, 22.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 10/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 92177 eingetragenen Malerbetrieb Scharwat GmbH, An der Alten Ziegelei 2b, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 10/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 92177 eingetragenen Malerbetrieb Scharwat GmbH, An der Alten Ziegelei 2b, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Scharwat,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstraße 101, 66111 Saarbrücken
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
03.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 22 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
60 IN 10/22
Amtsgericht Saarbrücken, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 10/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 92177 eingetragenen Malerbetrieb Scharwat GmbH, An der Alten Ziegelei 2b, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 10/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 92177 eingetragenen Malerbetrieb Scharwat GmbH, An der Alten Ziegelei 2b, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Scharwat,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 59.884,15 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 110 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.03.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 22 eingesehen werden.
60 IN 10/22
Amtsgericht Saarbrücken, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 10/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 92177 eingetragenen Malerbetrieb Scharwat GmbH, An der Alten Ziegelei 2b, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 10/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 92177 eingetragenen Malerbetrieb Scharwat GmbH, An der Alten Ziegelei 2b, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Scharwat,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 102.619,46 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 24.540,96 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 22 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
60 IN 10/22
Amtsgericht Saarbrücken, 07.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.