Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lilienthalstr. 6, 33689 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRA 15164
EUID
DER2101.HRA15164
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 178/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
06.11.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG ist bereits eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, ist verstorben. An seiner Stelle wird Frau Rechtsanwältin Ines Cammann zur Insolvenzverwalterin bestellt. Frau Rechtsanwältin Cammann hat die Übernahme des Amts erklärt. Das Amtsgericht Bielefeld hat diese Bestellung mit Beschluss vom 16.04.2024 bekannt gegeben.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 178/20 anhängig. Zuerst war Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper als Insolvenzverwalter tätig, der verstorben ist. An seine Stelle wurde am 16.04.2024 die Rechtsanwältin I…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 178/20 anhängig. Zuerst war Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper als Insolvenzverwalter tätig, der verstorben ist. An seine Stelle wurde am 16.04.2024 die Rechtsanwältin Ines Cammann zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Vergütung der neuen Verwalterin wurde durch Beschluss vom 14.09.2026 festgesetzt, wobei eine Gesamtregelvergütung unter Einbeziehung von Zuschlägen und Vorsteuer ermittelt wurde. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Durch Beschluss vom 14.09.2026 wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 06.11.2026 Stellung zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis zu nehmen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15164, ist beim Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 178/20 anhängig. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, ist ve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15164, ist beim Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 178/20 anhängig. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, ist verstorben. Am 16.04.2024 ist Rechtsanwältin Ines Cammann zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden, wobei die Berechnung auf der Grundlage der Insolvenzmasse und der Anzahl der Gläubiger erfolgt ist. Am 14.09.2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 06.11.2026 zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 154.751,69 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 91.726,89 EUR zur Verfügung, abzüglich gegebenenfalls restlicher Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld aus. Das Verfahren befindet sich somit in der Phase der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 178/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15164 eingetragenen Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellsc…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 178/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15164 eingetragenen Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die MKS Verwaltungs GmbH, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herbert Kraatz und Thomas Borgstedt
ist der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, Paderborner Str. 11, 33415 Verl verstorben. An seiner Stelle wird Frau Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Frau Rechtsanwältin Cammann erklärte sich zur Übernahme des Amts bereit.
43 IN 178/20
Amtsgericht Bielefeld, 16.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 178/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15164 eingetragenen Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellsc…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 178/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15164 eingetragenen Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene MKS Verwaltungs GmbH, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Borgstedt, und Herrn Herbert Kraatz,
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... EUR ... EUR
Endbetrag ... EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 16.04.2024 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, dessen Grundlage der Wert der Insolvenzmasse ist, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 InsVV).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Die Bestimmung der maßgeblichen Masse im Einzelnen richtet sich nach § 1 Abs. 2 der InsVV.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse ... EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach ... EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 17 Gläubigern auf ... EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Der Festsetzung ist folgende Berechnung zugrunde zu legen:
Die Berechnungsmasse ohne Berücksichtigung der zu erwartenden Vorsteuererstattung und ohne Berücksichtigung von Aus-und Absonderungsrechten beträgt ... €.
Der Regelsatz hieraus beläuft sich auf ... €
Die Vergleichsrechnung zur Berechnung der Mehrvergütung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wegen der Verwertung von Aus-und Absonderungsrechten führt, wie im Vergütungsantrag ausgeführt, nicht zu einer Erhöhung der Regelvergütung.
Zu berücksichtigen ist insoweit die Hälfte der in die Masse geflossene Feststellungspauschale mit ... €.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren und dem Umstand, dass bereits während des Eröffnungsverfahrens ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit der Sache befasst war, ist die Festsetzung einer Erhöhung es Regelsatzes auf 150 % gerechtfertigt.
Ein Zuschlag für die Insolvenzgeldvorfinanzierung ist aufgrund der zeitlichen Abläufe nur für den vorläufigen Insolvenzverwalter einschlägig. (BGH Beschluss vom 25.10.2007, IX ZP 55/06).
Es waren Differenzlöhne für nur fünf Arbeitnehmer zu berechnen und abzuwickeln, woraus sich keine, über das übliche Maß hinausgehende Arbeitsbelastung der Insolvenzverwalterin ableiten lässt..
Mit der Bearbeitung der Kündigungsschutzklage wurden externe Dienstleister beauftragt., so dass für den Bereich Arbeitnehmerangelegenheiten lediglich ein Zuschlag von insgesamt 0,1 Regelpunkten angemessen ist.
Durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters ist die Arbeit der Insolvenzverwalterin erheblich erleichtert worden.
Hierfür ist ein Abschlag von 0,1 Regelpunkten vorzunehmen.
Da es sich im hiesigen Verfahren im Großen und Ganzen durchaus um ein sogenanntes Normalverfahren handelt, ist im Rahmen der Gesamtschau die Festsetzung auf einen 1,5 fachen Regelsatz angemessen.
Gesamtregelvergütung unter Einbeziehung der zu erwartenden Vorsteuer:
1,5 facher Satz der Regelvergütung von ... € ... € zuzüglich Mehrvergütung 1/2 Feststellungspauschale ... €
zuzüglich pauschale Auslagen 30 % aus ... € ... €
Kosten beauftragter Zustellungen ... €
... €
Nach der Entscheidung des BGH vom 22.07.2021 - IX ZB 85/19 stellt die Kappungsgrenze von 50 Prozent der Feststellungskosten eine absolute Grenze dar.
Die Mehrvergütung kann nicht über diese Grenze hinaus erhöht werden, sodass der Teil der Regelvergütung, der sich aus der Mehrvergütung ergibt, durch Zuschläge nicht über 50 Prozent der Feststellungskosten hinaus erhöht werden darf. Daher ist die Mehrvergütung in einem letzten Rechenschritt gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 stets auf höchstens 50 Prozent der Feststellungskosten zu begrenzen (BGH ZIP 2021, 1872).
Die Umsatzsteuer auf die Nettovergütung von ... € würde ... € betragen.
Unter Berücksichtigung der nicht steuerbaren Umsätze von 45.000 € ( 81,79 %) ergeben sich für die zu erwartende Vorsteuer folgende Beträge :
Vorsteuer ... €
abzüglich der Umsatzsteuer auf die Zustellungsauslagen ... €
Zwischensumme ... €
Hiervon zu berücksichtigen sind 81,79 % ... €
Die Berechnungsmasse erhöht sich somit um die zu erwartende Vorsteuer in Höhe insgesamt ... € auf ... €.
Der Regelsatz hieraus beläuft sich auf 30.419,82 €.
Die Vergleichsrechnung zur Berechnung der Mehrvergütung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wegen der Verwertung von Aus-und Absonderungsrechten führt auch hier nicht zu einer Erhöhung der Regelvergütung, da Obergrenze die hälftige Feststellungspauschale ist.
Zu berücksichtigen ist insoweit die Hälfte der in die Masse geflossene Feststellungspauschale mit 357,00 €.
Gesamtregelvergütung unter Einbeziehung der zu erwartenden Vorsteuer:
1,5 facher Satz von ... € ... €
zuzüglich Mehrvergütung 1/2 Feststellungspauschale ... €
zzgl. pauschale Auslagen 30 % aus ... € ... €
Kosten beauftragter Zustellungen ... €
... €
zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % ... €
... €
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom ... verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 eingesehen werden.
43 IN 178/20
Amtsgericht Bielefeld, 14.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 178/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15164 eingetragenen Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellsc…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 178/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15164 eingetragenen Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene MKS Verwaltungs GmbH, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Borgstedt, und Herrn Herbert Kraatz,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 178/20
Amtsgericht Bielefeld, 14.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 178/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15164 eingetragenen Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellsc…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 178/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15164 eingetragenen Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die MKS Verwaltungs GmbH, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herbert Kraatz und Thomas Borgstedt
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 154.751,69 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 91.726,89 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 178/20
Amtsgericht Bielefeld, 08.10.2026
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