Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 62247
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Insolvenzprofil
MALERWERKSTÄTTE KÜHL GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rolshover Straße 524-526, 51105 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 62247
EUID
DER3306.HRB62247
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70f IN 206/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Bernd Schmitter
Adresse
In den Auen 10, 51503 Rösrath
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungsliste
27.05.2024
Prüfungstermin
25.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Maler- Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten und Wandbeläge, Fassadengestaltung und -anstrich, Spachtel- und Wischtechniken, Verlegung von Bodenbelägen wie PVC, Teppich, Laminat und Fliesen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MALERWERKSTÄTTE KÜHL GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Köln hat die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag ist der 25.06.2024. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 27.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln niedergelegt. Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 206/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 62247 eingetragenen MALERWERKSTÄTTE KÜHL GmbH, Rolshover Str. 524 - 526, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Schmitter, In den Auen 10, 5150…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 206/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 62247 eingetragenen MALERWERKSTÄTTE KÜHL GmbH, Rolshover Str. 524 - 526, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Schmitter, In den Auen 10, 51503 Rösrath
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist
Dienstag,der 25.06.2024.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 27.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1213 niedergelegt.
Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70f IN 206/20
Amtsgericht Köln, 25.03.2024
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