Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MalibuLove UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hammfelddamm 4a, 41460 Neuss
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 21333
EUID
DER1102.HRB21333
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 137/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Marion Gutheil
Adresse
Berliner Allee 51 - 53, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
02.02.2026 , 10:44 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.03.2026
Einsichtnahme Unterlagen
30.03.2026
Prüfungstermin
13.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Online Verkauf von kosmetischen Produkten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 01.12.2025 den Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen diesen Beschluss legte die Schuldnerin, die MalibuLove UG (haftungsbeschränkt), am 17.12.2025 sofortige Beschwerde ein. Nachträglich erfolgte die Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses. Das Gericht hat den Beschluss vom 01.12.2025 aufgehoben und das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 02.02.2026 um 10:44 Uhr eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Marion Gutheil ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 23.03.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 13.04.2026. Die Unterlagen zur Einsicht werden ab dem 30.03.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird vorerst schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 137/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 21333 eingetragenen MalibuLove UG (haftungsbeschränkt), Hammfelddamm 4a, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Abbas Mourad, und Herrn Zeno Dzudzevic,
Auf die sofortige Besc…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 137/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 21333 eingetragenen MalibuLove UG (haftungsbeschränkt), Hammfelddamm 4a, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Abbas Mourad, und Herrn Zeno Dzudzevic,
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 17.12.2025 und angesichts der nachträglich erfolgten Verfahrenskostenvorschusszahlung wird der Beschluss vom 01.12.2025, mit dem der vorliegende Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgehoben.
Es wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.02.2026, um 10:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Marion Gutheil, Berliner Allee 51 - 53, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 30.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 137/24
Düsseldorf, 02.02.2026
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