Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mallepree & Grahl Werkzeug- und Prototypenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Oberste Kamp 7, 42549 Velbert
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 30295
EUID
DER1608.HRB30295
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
507 IN 221/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Sandra Krämer
Adresse
Blumenstraße 37, 42549 Velbert
Telefon
02051 / 8028768
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.10.2025 , 13:03 Uhr
Eröffnung
01.01.2026 , 09:49 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.02.2026
Einsichtnahme Unterlagen
23.02.2026
Prüfungstermin
12.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Prototypenbau, der Werkzeugbau, die Metallbearbeitung und der Metallwarenhandel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mallepree & Grahl Werkzeug- und Prototypenbau GmbH sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 27.10.2025 ist die Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Krämer erfolgt sowie ein Verbot der Zahlungen an die Schuldnerin und die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin (soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind) angeordnet worden. Das Insolvenzverfahren ist am 01.0ische 2026 um 09:49 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund des Antrags der Schuldnerin vom 23.10.2025. Rechtsanwältin Sandra Krämer ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 12.02.2026 unter Beachtung von § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 12.03.2026. Die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 23.02.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 221/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30295 eingetragenen Mallepree & Grahl Werkzeug- und Prototypenbau GmbH, Oberste Kamp 7, 42549 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reimund Mallepree, ObersteKamp 7, 4…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 221/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30295 eingetragenen Mallepree & Grahl Werkzeug- und Prototypenbau GmbH, Oberste Kamp 7, 42549 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reimund Mallepree, ObersteKamp 7, 42549 Velbert
Geschäftszweig: Werkzeubau; Metallbearbeeitung etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 09:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sandra Krämer, Blumenstraße 37, 42549 Velbert, Telefon: 02051 / 8028768, Fax: 02051 / 8052698.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 12.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 23.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A298 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
507 IN 221/25
Wuppertal, 01.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 221/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30295 eingetragenen Mallepree & Grahl Werkzeug- und Prototypenbau GmbH, Oberste Kamp 7, 42549 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 221/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30295 eingetragenen Mallepree & Grahl Werkzeug- und Prototypenbau GmbH, Oberste Kamp 7, 42549 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reimund Mallepree, ObersteKamp 7, 42549 Velbert
Geschäftszweig: Werkzeubau; Metallbearbeeitung etc.
ist am 27.10.2025, um 13:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sandra Krämer, Blumenstraße 37, 42549 Velbert bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 221/25
Amtsgericht Wuppertal, 27.10.2025
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