Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 24145
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Malstädt Innenausbau GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 24145
EUID
DER2402.HRB24145
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
259 IN 127/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Birkmann
Adresse
Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Aufhebung
29.09.2026 , 17:16 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malstädt Innenausbau GmbH ist nach Vollzug der Schlussverteilung am 29.09.2026 um 17:16 Uhr aufgehoben worden. Das Unternehmen war im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 24145 eingetragen und wurde durch Geschäftsführer Frank Malstädt vertreten. Als Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Markus Birkmann bestellt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 127/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 24145 eingetragenen Malstädt Innenausbau GmbH, Marksweg 63, 44359 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Malstädt, Marksweg 63, 44359 Dortmu…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 127/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 24145 eingetragenen Malstädt Innenausbau GmbH, Marksweg 63, 44359 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Malstädt, Marksweg 63, 44359 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bögershausen Dieckmann Denkert, Spormeckerplatz 1 b, 44532 Lünen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Markus Birkmann, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund
wird heute, am 29.09.2026, um 17:16 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
259 IN 127/16
Amtsgericht Dortmund, 29.09.2026
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