Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mampfy GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Burgstraße 49, 38855 Wernigerode
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 26353
EUID
DEW1215.HRB26353
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 53/25 (351)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.02.2025 , 12:05 Uhr
Eröffnung
22.04.2025 , 12:42 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.05.2025
Berichtstermin
23.06.2025
Prüfungstermin
05.12.2025
Masseunzulänglichkeit angezeigt
24.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben von Restaurants.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mampfy GmbH, Burgstraße 49, 38855 Wernigerode, Betreiben von Restaurants (AG Stendal, HRB 26353), wird vor dem Amtsgericht Magdeburg geführt. Am 25.02.2025 ist um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden; zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt bestellt worden. Später ist das schriftliche Verfahren angeordnet und der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin auf den 05.12.2025 festgelegt worden. Der ursprüngliche Berichts- und Prüftermin ist aufgehoben worden, ein neuer Termin wird von Amts wegen ergehen. Am 24.02.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mampfy GmbH ist am 22.04.2025 eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 25.02.2025 angeordnet worden. Zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forder…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mampfy GmbH ist am 22.04.2025 eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 25.02.2025 angeordnet worden. Zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.05.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde zunächst auf den 23.06.2025 festgelegt, später jedoch auf den 05.12.2025 neu bestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet worden. Am 24.02.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Mampfy GmbH, Burgstraße 49, 38855 Wernigerode, Betreiben von Restaurants (AG Stendal, HRB 26353), vertr. d.: 1. Karsten Kräcker, Rossittenweg 1, 38302 Wolfenbüttel, (faktischer Geschäftsführer), 2. Jonas Imanuel Dreher, (früherer Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwal…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Mampfy GmbH, Burgstraße 49, 38855 Wernigerode, Betreiben von Restaurants (AG Stendal, HRB 26353), vertr. d.: 1. Karsten Kräcker, Rossittenweg 1, 38302 Wolfenbüttel, (faktischer Geschäftsführer), 2. Jonas Imanuel Dreher, (früherer Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 24.02.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
- 340 IN 53/25 (351) - (26.02.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Mampfy GmbH, Burgstraße 49, 38855 Wernigerode, Betreiben von Restaurants (AG Stendal, HRB 26353), vertr. d.: 1. Karsten Kräcker, Hinter der Schmiede 5a, 38387 Söllingen, (faktischer Geschäftsführer), 2. Jonas Imanuel Dreher, (früherer Geschäftsführer),
wird der auf den heuti…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Mampfy GmbH, Burgstraße 49, 38855 Wernigerode, Betreiben von Restaurants (AG Stendal, HRB 26353), vertr. d.: 1. Karsten Kräcker, Hinter der Schmiede 5a, 38387 Söllingen, (faktischer Geschäftsführer), 2. Jonas Imanuel Dreher, (früherer Geschäftsführer),
wird der auf den heutigen Tag vertagte Berichts- und Prüftermin aufgehoben.
Neuer Termin ergeht von Amts wegen.
- 22.07.2025 - (340 IN 53/25 (351))
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mampfy GmbH, Burgstraße 49, 38855 Wernigerode, Betreiben von Restaurants (AG Stendal, HRB 26353), vertr. d.: 1. Karsten Kräcker, Hinter der Schmiede 5a, 38387 Söllingen, (faktischer Geschäftsführer), 2. Jonas Imanuel Dreher, (früherer Geschäftsführe…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mampfy GmbH, Burgstraße 49, 38855 Wernigerode, Betreiben von Restaurants (AG Stendal, HRB 26353), vertr. d.: 1. Karsten Kräcker, Hinter der Schmiede 5a, 38387 Söllingen, (faktischer Geschäftsführer), 2. Jonas Imanuel Dreher, (früherer Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Stichtag, der nunmehr dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wird von Amts wegen neu bestimmt auf den 05.12.2025.
Im Übrigen verbleibt es bei den Bestimmungen im Eröffnungsbeschlusses vom 22.04.2025.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- 05.11.2025 - (340 IN 53/25 (351))
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 53/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mampfy GmbH, Burgstraße 49, 38855 Wernigerode (AG Stendal, HRB 26353), vertr. d.: Jonas Imanuel Dreher, (Geschäftsführer), ist am 25.02.2025 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen …
340 IN 53/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mampfy GmbH, Burgstraße 49, 38855 Wernigerode (AG Stendal, HRB 26353), vertr. d.: Jonas Imanuel Dreher, (Geschäftsführer), ist am 25.02.2025 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de, Internet: www.insolvenzverwalter-schmidt.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Mampfy GmbH, Burgstraße 49, 38855 Wernigerode, Betreiben von Restaurants (AG Stendal, HRB 26353), vertr. d.: 1. Karsten Kräcker, Hinter der Schmiede 5a, 38387 Söllingen, (faktischer Geschäftsführer), 2. Jonas Imanuel Dreher, (Geschäftsführer), ist am 22.04.2025 um 12:42 Uhr …
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Mampfy GmbH, Burgstraße 49, 38855 Wernigerode, Betreiben von Restaurants (AG Stendal, HRB 26353), vertr. d.: 1. Karsten Kräcker, Hinter der Schmiede 5a, 38387 Söllingen, (faktischer Geschäftsführer), 2. Jonas Imanuel Dreher, (Geschäftsführer), ist am 22.04.2025 um 12:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de, Internet: www.insolvenzverwalter-schmidt.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.05.2025 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.06.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.06.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 23.04.2025 - (340 IN 53/25 (351))
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